Alle Informationen zur Wählerliste und zur Stimmabgabe
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Bei den Urwahlen wählen Unternehmerinnen und Unternehmer ihre Vertreter aus ihrer jeweiligen Branche in die Fachgruppenausschüsse. Das Ergebnis der Urwahl bestimmt in großem Maße, wer die Brache nach außen vertritt und damit z.B. die Verhandlungen bei den Kollektivvertragsverhandlungen für die Arbeitgeberseite führt.
So funktioniert’s:
Die Wählerliste - wer darf seine Stimme abgeben?
Die Wählerliste beinhaltet die Namen aller Mitglieder, die bei der Wirtschaftskammerwahl 2020 ihre Stimme abgeben dürfen.
Die Wählerlisten stehen ab 22. November 2019 in der Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission bei der Wirtschaftskammer Tirol, Zi. 309, Wilhelm-Greil-Straße 7, 6020 Innsbruck sowie in den Geschäftsstellen der Fachgruppen (Fachvertretungen) in der Wirtschaftskammer Tirol und in den Wirtschaftskammer-Bezirksstellen während der Bürozeiten zur Einsichtnahme auf.
Hier finden Sie die Kontaktdaten Ihrer Fachgruppe oder Fachvertretung
Mitglieder sind wahlberechtigt, wenn sie
- zum Stichtag – das ist der 22. November 2019 – Mitglied einer Fachorganisation sind und
- sie ihre Gewerbeberechtigung nicht ruhend gemeldet haben (mit Ausnahme von Saisonbetrieben. Mehr Informationen in der Wahlkundmachung).
Ruhende Mitglieder
Voraussetzung für die Zulassung zur Stimmabgabe ist die Eintragung in die Wählerliste. Mitglieder, die zum Stichtag (22.11.2019) ihre Berechtigung(en) ruhend gemeldet haben, sind nicht wahlberechtigt, sofern sie nicht in der Einspruchsfrist (Häufig gestellte Fragen 2.b.) einen Aufnahmeantrag gestellt haben.
Saisonbetriebe
Saisonbetriebe haben in der Regel ein aktives Wahlrecht und befinden sich daher bereits auf der Wählerliste. Sie müssen keinen Antrag auf Aufnahme in die Wählerliste beantragen. Genauere Informationen entnehmen Sie bitte der Wahlkundmachung.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission:
T 05 90 905-1530
F 05 90 905-52020
E wahl2020@wktirol.at