Spielfiguren stehen neben Haufen voller geschredderter Computerplatinen
© Free1970 | stock.adobe.com

Ergänzungsband zum Bundes-Abfallwirtschaftsplan 2023 veröffentlicht

Berücksichtigt unter anderem Änderungen des Basler Übereinkommen

Lesedauer: 1 Minute

25.03.2025

Das BMK hat einen Ergänzungsband zum Bundes-Abfallwirtschaftsplan 2023, Teil 2 in deutscher und englischer Sprache veröffentlicht. Darin werden vorrangig die Änderungen durch delegierte Verordnung 2024/3229/EU bzw. delegierte Verordnung 2024/3230/EU im Bundesabfallwirtschaftsplan 2023, Teil 2, sowie weitere Interpretationen berücksichtigt. 

Änderungen zu Elektro- und Elektronikschrott aus den delegierten Verordnungen

  • Die Einstufung und die Vorschriften für die Verbringung von Elektro- und Elektronikschrott (sogenannter „E-Waste“) wurden an die Vorgaben des Basler Übereinkommens angepasst. Zur Klassifizierung von Elektroschrott wurden neue Einträge in die Anhänge des Basler Übereinkommens aufgenommen. Gefährliche Elektroschrottabfälle sind unter Eintrag A1181 und nicht gefährliche Elektroschrott unter Eintrag Y49 eingereiht. Diese neue Klassifizierung des Basler Übereinkommens trat am 1. Januar 2025 in Kraft.
  • Die Ausfuhr von Elektroschrott aus der EU in Nicht-OECD-Länder ist verboten;
  • Die Ausfuhr aller elektronischen Abfälle aus der EU in OECD-Länder unterliegt dem Notifizierungsverfahren;
  • Die Einfuhr aller Elektroschrottabfälle aus Drittländern in die EU unterliegt dem Notifizierungsverfahren;
  • Die Verbringung von Elektroschrott zwischen EU-Mitgliedstaaten unterliegt dem Notifizierungsverfahren, mit Ausnahme von Verbringungen nicht gefährlichen Elektroschrotts, der gegebenenfalls unter den Einträgen GC010 und GC020 eingestuft ist und bis Ende 2026 dem allgemeinen Informationsverfahren gemäß Artikel 18 unterliegt. 

Ergänzt wurden noch Vorgaben zu:

  • Kraftwerkseinrichtungen (B1040)
  • Kabelabfälle
  • Änderungen in Bezug auf die Einstufung von Verbundkartonverpackungen (z.B. „Tetra-Bricks“)
  • Halogenierte Kunststoffabfälle − Hart-PVC Mahlgut oder Granulat aus Fensterprofilen oder Rohren
  • Gips
  • Gebrauchtreifen − Altreifen
  • Kriterien zu Eisenfällungsmittel (Eisenbeizen - Herstellung aus Produktionsrückständen der metallurgischen Industrie) zur Abwasserreinigung mit nationalen Vorgaben für die Abgrenzung zwischen Produkt (Nebenprodukt oder Abfallende-Status) und gefährlichem Abfall
  • Neophytenabfälle
Weitere interessante Artikel
  • Person in Schutzkleidung hält Stange in Industrieanlage, aus der grünes Licht und Funken treten
    Grenzüberschreitende Verbringung von Schlacken aus der Eisen- und Stahlherstellung aus Österreich in die Republik Tschechien
    Weiterlesen
  • Tanker transportiert Gefahrengut auf Bundesstraße, auf weißem Tank sind Gefahren-Plaketten montiert
    Änderung der Abfallnachweisverordnung 2012 – ANV-Novelle POP
    Weiterlesen