
Japan sperrt österreichische Exporte von Fleisch- und Milchprodukten
Ausnahmen für Waren, die vor 3.3.2025 produziert UND vor 26.3.2025 verschifft wurden, möglich
Lesedauer: 2 Minuten
Japan Agrarwirtschaft Nahrungsmittel/SoftdrinksJapan hat Österreich mit 27.3.2025 aufgrund des Auftritts der Maul- und Klauenseuche (MKS) in Györ-Moson-Sopron an der ungarisch-österreichischen Grenze für den Export von österreichischen Fleisch- und Milchprodukten gesperrt.
Betroffene Produktgruppen
Gesperrt sind:
- Fleisch und Fleischprodukte, d.h. alle Produktkategorien von gefrorenem Fleisch bis verarbeitete Fleischprodukte.
- Für alle Rind- und Schweinefleischsorten
- Milchprodukte der folgenden HS-Codes:
- 0401, 0402, 0403, 0404, 0405, 0406
- 3502.20, 3502.90
- 2309.10, 2309.90
- Tiernahrung mit Fleisch- oder Milch-Inhaltsstoffen
- Gesperrt sind auch Fleischprodukte, die in Österreich „nur“ verarbeitet/veredelt wurden, auch wenn das verarbeitete Fleisch aus nicht MKS-Ländern stammt
Ausnahme für bestimmte Fleischprodukte
Für Fleischprodukte gibt es folgende Ausnahme, die sich auf schon vor dem Vorfall verarbeitete UND verschiffte Produkte beziehen.
Fleischprodukte, die:
- vor dem 26.3.2025 für den Export nach Japan verladen wurden (es zählt das Datum auf den Frachtpapieren (bill of lading), UND
- deren Schlachtung, Verarbeitung und Verpackung vor dem 3.3.2025 abgeschlossen wurden
dürfen eingeführt werden.
Verweis auf japanische Quelle
Die japanische Kurzmeldung dazu findet sich auf der Seite des japanischen Landwirtschaftsministeriums, gerne hier auch zur Weiterleitung an japanische Importeure: https://www.maff.go.jp/aqs/hou/require/sub2.html
Zur Information: der auf dieser Seite angeführte Zusatz zu den Hygienebedingungen hat keine über die durch das Gesundheitszeugnis ohnehin bestätigten Hygienemaßnahmen hinausgehende Bedeutung.
Bedingungen für Milchprodukte
Für Milchprodukte der oben angeführten HS-Nummern gelten die folgenden Bedingungen:
1. Für Milchprodukte, die vor dem 3.3.2025 produziert wurden UND vor dem 26.3. nach Japan verschifft wurden - es zählt das Datum auf den Frachtpapieren (bill of lading):
Diese können mit dem üblichen Gesundheitszeugnis für „listed countries“ in Japan eingeführt werden. Es geht um Produkte, die schon vor dem Vorfall verschifft wurden!
2. Für alle Milchprodukte, die später produziert oder verschifft wurden:
Der Export ist möglich, sofern eine der nachfolgenden Behandlungen angewandt wurde UND dies im Gesundheitszeugnis entsprechend vermerkt ist.
Ein neues Gesundheitszeugnis für Milchprodukte ist derzeit in Abstimmung zwischen Österreich und Japan und sollte demnächst verfügbar sein. Ab Inkrafttreten des neuen Zeugnisses gilt eine 30-tägige Übergangsfrist, in der beide Zeugnisse gelten. Bitte informieren Sie das AußenwirtschaftsCenter Tokio, falls derzeit Milchprodukte auf dem Weg nach Japan sind (tokio@wko.at).
Zulässige Behandlungsmethoden für Milchprodukte:
- Nicht als Tierfutter für Paarhufer bestimmte Milchprodukte:
- UHT (Ultra-High-Temperatur-Behandlung)
- Falls der pH-Wert der Milch unter 7,0 liegt: HTST (High-Temperatur Short-Time)
- Falls der pH-Wert der Milch 7,0 oder höher beträgt: Zweifache Anwendung von HTST
- Mindestens 1 Stunde bei einem pH-Wert unter 6,0
- Als Tierfutter für Paarhufer bestimmte Milchprodukte:
- Zweifache Anwendung von HTST
- Kombination von HTST mit entweder:
- Mindestens 1 Stunde bei einem pH-Wert unter 6,0 gehalten oder
- Einer zusätzlichen Wärmebehandlung bei mindestens 72 °C in Kombination mit Trocknung
- Kombination von UHT mit einer weiteren physikalischen Behandlung, wie in (b) beschrieben
Originalinformationen zu den Behandlungsmethoden für Milchprodukte
Weitere Informationen und Kontakt
Wir halten Sie am Laufenden!
Offizielle Informationsseite der österreichischen Gesundheitsbehörden .
Fragen zur Exportsperre nach Japan?
Wenden Sie sich bitte gerne an Arnold Ackerer (+81-3-34031777).
Wir nehmen Sie auf Wunsch gerne in den entsprechenden Nachrichtenverteiler auf.
Stand: 18.04.2025