
Venedig verlangt auch 2025 Eintrittsgebühr von Tagestouristen
Ab dem 18. April in der Lagunenstadt gültig
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Italien Tourismus Know-How & InfrastrukturAb dem 18. April (Karfreitag) 2025 wird an insgesamt 59 festgelegten Tagen eine Eintrittsgebühr von Kurzbesucher:innen erhoben, die die Altstadt von Venedig betreten möchten. Diese Maßnahme basiert auf der Zugangsbeitragsverordnung des Gemeinderates mit dem Ziel, den Massentourismus zu regulieren, die historische Altstadt zu entlasten und die Lebensqualität der Einwohner:innen zu schützen.
Nachfolgend die wichtigsten Punkte der Maßnahme:
Kalender
Für das Jahr 2025 findet die Verpflichtung zur Eintrittsgebühr an folgenden Tagen von 8:30 bis 16:00 Uhr Anwendung:
- 18. April – 4. Mai (Freitag - Sonntag)
- 9. – 11. Mai (Freitag - Sonntag)
- 16. – 18. Mai (Freitag - Sonntag)
- 23. – 25. Mai (Freitag - Sonntag)
- 30. Mai – 2. Juni (Freitag - Montag)
- 6. – 8. Juni (Freitag - Sonntag)
- 13. – 15. Juni (Freitag - Sonntag)
- 20. – 22. Juni (Freitag - Sonntag)
- 27. – 29. Juni (Freitag - Sonntag)
- 4. – 6. Juli (Freitag - Sonntag)
- 11. – 13. Juli (Freitag - Sonntag)
- 18. - 20. Juli (Freitag - Sonntag)
- 25. - 27. Juli (Freitag - Sonntag)

Höhe der Eintrittsgebühr
- € 5 pro Tag Frühbucher-Tarif: für Personen, die die Gebühr bis einschließlich vier Tage vor dem Zugangstag bezahlen.
- € 10 pro Tag: für Personen, die die Gebühr innerhalb der letzten drei Tage vor dem Zugangstag bezahlen.
Es wurde kein Höchstwert für die Anzahl der zugelassenen Touristen definiert.
- Betroffene Gebiete: ausschließlich die Altstadt von Venedig (Venezia centro storico)
Ausgeschlossen sind die Laguneninseln wie der Lido von Venedig sowie die Durchreise über Orte wie den Bahnhof Santa Lucia (Hauptbahnhof), Piazzale Roma (Bus- und Tramterminal), die Insel Tronchetto (Parkhaus) oder die Stazione Marittima (Cruise Terminal).
Betroffene Personen: Gelegentliche Besucher:innen, die:
- nicht im Gemeindegebiet übernachten
- an den oben angeführten Tagen nach Venedig reisen
- nicht in der Region Venetien wohnhaft sind
Ausgenommen für das Jahr 2025 sind:
- Personen, die in Venedig geboren sind (Nachweis: Ausweis)
- Personen mit Hauptwohnsitz in der Region Venetien (Nachweis: Ausweis)
- Eingetragene im Verzeichnis der temporären Bevölkerung von Venedig
- Kinder bis 14 Jahre (Nachweis: Ausweis)
- Schüler:innen, Studierende aller Schularten, Universitäten oder postuniversitären Institute mit Sitz in der Altstadt oder auf den kleineren Inseln der Lagune (Nachweis: Ausweis)
- Inhaber:innen einer Disability Card sowie deren Begleitperson
- Einsatzkräfte und Strafverfolgungsbeamte (inkl. Feuerwehr) im Dienst
Folgende Personengruppen sind für das Jahr 2025 von der Gebührenpflicht befreit, müssen sich aber während der oben genannten Tagen zum Zwecke des Zugangs zur Altstadt registrieren:
- Gäste mit mindestens einer gebuchten Übernachtung in der Gemeinde Venedig (Ortstaxe entrichtet)
- Arbeiter:innen mit beruflichen Tätigkeiten in der Altstadt oder auf den Laguneninseln
- Ehepartner, Lebensgefährten, Verwandte (bis 3. Grad) von Einwohner:innen der Altstadt oder Laguneninseln
- Teilnehmer:innen an anerkannten Sportveranstaltungen in der Altstadt oder auf den Laguneninseln
- Eigentümer:innen und Mieter:innen von nicht-touristisch genutzten Immobilien in der Gemeinde Venedig, inklusive deren Angehörige (1.Grades)
- Klassenfahrten der Sekundarstufe II
- Personen für medizinische Behandlungen oder Begleitung von Patient:innen in Venedig
- Besucher:innen von städtischen oder geförderten Veranstaltungen (z. B. Salone Nautico 30.05.-02.06., Vogalonga 08.06.)
- Personen mit institutionellen oder öffentlichen Anliegen (Behörden, Gerichtsverfahren, Wahlen)
Registrierung und Zahlung: Die Zahlung der Eintrittsgebühr erfolgt entweder bei den Infoschaltern vor Ort in PuntoLis Trafiken mittels Whatsapp QR-Code oder online auf einem mehrsprachigen Portal.
Nach der Zahlung erhält man einen QR-Code als Eintrittsnachweis. Dasselbe Prozedere gilt für den Erhalt des Ausschluss- bzw. Befreiungsnachweises.
Der Nachweis (QR-Code) muss auf Anfrage der Kontrolldienste vorgelegt werden.
Sanktionen: es sind Verwaltungsstrafen zwischen € 50 und € 300 (+ € 10 als Eintrittsgebühr) vorgesehen.
Für weitere Informationen besuchen Sie die Webseite Venezia è Unica oder melden Sie sich gerne beim AußenwirtschafsBüro Padua.
Stand: 20.03.2025