Rückansicht einer sprechende Person vor lauschenden Zuhörer:innen
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Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie, Fachgruppe

Fachgruppe unterstützt Mitglieder der Buchhaltungsberufe bei verpflichtenden Fortbildungsmaßnahmen

Info und Voraussetzungen

Lesedauer: 1 Minute

05.03.2025

Auf Grund der Novelle zum BiBuG (Bilanzbuchhaltungsgesetz) 2013 besteht für alle Mitglieder der Buchhaltungsberufe eine Fortbildungsverpflichtung.

Die Fortbildungspflicht besteht für alle aktiven Buchhaltungsberufe wie folgt:

  • Bilanzbuchhaltung: 30 Stunden/Jahr
  • Buchhaltung: 15 Stunden/Jahr
  • Personalverrechnung: 15 Stunden/Jahr
  • Maximal 30 Stunden

Die Fachgruppe UBIT (Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie) der Wirtschaftskammer Burgenland unterstützt die Mitglieder der Buchhaltungsberufe mit einem Bildungsscheck von Euro 100,- * bei Besuch einer kostenpflichtigen Fortbildungsveranstaltung.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Förderung:

  • Kosten der Fortbildungsmaßnahme ab Euro 120,-
  • Aktives Mitglied der Buchhaltungsberufe der Fachgruppe Burgenland
  • Zur Auszahlung zu übermitteln (ubit@wkbgld.at): Kopie der Teilnahmebestätigung und Rechnung

*Diese Förderung kann pro Mitglied einmal im Jahr in Anspruch genommen werden!