Übergangsfrist der neuen Funkanlagenrichtlinie abgelaufen

Anforderungen zur CE-Kennzeichnung von vernetzten Produkten und Funkmodulen geändert

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Am 12. Juni 2017 ist die einjährige Übergangsfrist der EU-Richtlinie über die Vermarktung von Funkanlagen abgelaufen. Die österreichische Umsetzung erfolgte im April 2017 mit dem Funkanlagen-Marktüberwachungs-Gesetz (FMaG 2016).

Die neuen Bestimmungen gelten sowohl für die Hersteller von Funkanlagen als auch für jene, die in ihren Produkten z. B. WLAN, Bluetooth, GPS, Radar nutzen.

Neben dafür typischen elektronischen Produkten wie TV-Geräten, Mobiltelefonen, Routern, Notebooks geht es dabei auch um Endapplikationen wie z. B. ferngesteuertes Spielzeug und Drohnen, Funkfernbedienungen, vernetzte Haus- und Fitness-Geräte, Alarmanlagen, medizinischen Geräte bis hin zu entsprechenden Steuerungen in Industrieanlagen. 

Technische Änderungen und Normen

Nur um einen Punkt herauszugreifen: Die neue Grundanforderung der effizienten Nutzung des Frequenzspektrums und der Entfall der unteren Frequenzgrenze bringen Änderungen der harmonisierten europäischen Normen mit sich. Kritisiert wurde, dass noch nicht für alle Anwendungen geänderte Normen verfügbar sind. In diesem Fall bleibt für das Konformitätsbewertungsverfahren nur der Weg über die Einschaltung einer notifizierten Stelle.

» Normenliste vom 14.9.2018


Durchführungsrechtsakte

Der erste bisher erschienene Durchführungsrechtsakt betrifft Artikel 10.10 der Richtlinie: 
Falls in einem Mitgliedstaat Beschränkungen für die Inbetriebnahme oder für die Nutzungsgenehmigung spezielle Anforderungen zu erfüllen sind, können seit 8.8.2017 die in der Durchführungsverordnung (EU) 2017/1354 festgelegten Angaben verwendet werden.  Ab dem 9.8.2018 besteht die Verpflichtung dazu.

Formale Änderungen

Neben weiteren Änderungen (z. B. des Anwendungsbereichs) erfolgte mit dieser bereits 2014 verlautbarten EU-Richtlinie 2014/53/EU die Angleichung an den "Neuen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten", der zu einer Harmonisierung der Bestimmungen zur CE-Kennzeichnung führen soll.

Stand: 10.12.2019

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