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Neuerungen für EPU

Aktuelle Werte zu Sozialversicherung, Einkommenssteuer, Kleinunternehmerregelung u.a.m. für EPU

Lesedauer: 3 Minuten

25.04.2025

Zum Jahreswechsel sind wieder zahlreiche Neuerungen in Kraft getreten, die Unternehmen in ihrer Steuerplanung und Buchhaltung betreffen.

Hier finden Sie eine kompakte Übersicht zu den wichtigsten Änderungen zu den Einkommensteuer-Tarifstufen, zu Absetzbeträgen, Kilometergelderhöhung, Kleinunternehmerregelung und -pauschalierung, Sozialversicherung und Pensionsbonus.

Einkommensteuer: Anhebung der Grenzbeträge für die ersten fünf Tarifstufen um 3,83 %

Tarifstufe 1 20242025

Steuersatz 

1bis € 12.816bis € 13.3080 %
2bis € 20.818bis € 21.61720 %
3bis € 34.513bis € 35.83630 %
4bis € 66.612bis € 69.16640 %
5bis € 99.266bis € 103.07248 %
6bis € 1.000.000bis € 1.000.00050 %
7über € 1.000.000über € 1.000.00055 %

Absetzbeträge: Anhebung um 5 % (volle Inflationsrate)

Dazu zählen etwa der Alleinerzieher- und Alleinverdienerabsetzbetrag, der Verkehrsabsetzbetrag und Unterhaltsabsetzbetrag. Auch die Beträge der Negativsteuer (SV-Rückerstattung) werden angehoben.

Geschäftsreisen: Anhebung der Pauschalen

  • Anhebung Tagesgeld von 26,40 auf 30 Euro und pauschales Nächtigungsgeld von 15 auf 1 Euro 
  • Anhebung und einheitliches Kilometergeld für alle Fahrzeugtypen

Position  Bisher2025
Kilometergeld 
 PKW€ 0,42



Einheitlich € 0,50

 Motorräder€ 0,24
Fahrräder/E-Bikes€ 0,38
Kilometergeld mitbeförderte Person€ 0,05€ 0,15
Obergrenze Kilometergeld Fahrräder1.500 km 3.000 km
Untergrenze für Fußgeherinnen/Fußgeher2 km1 km 

Kleinunternehmerregelung: Erhöhung der Umsatzgrenze von  35.000 auf 55.000 Euro brutto

  • Überschreiten der Umsatzgrenze: Ab dem Jahr 2025 entfällt die Steuerbefreiung grundsätzlich nur für den
    Teil des Umsatzes, der die Grenze überschreitet (bis zur Toleranzgrenze von 10 % kann die Steuerbefreiung
    noch bis zum Ende des Jahres in Anspruch genommen werden). Bei einer Überschreitung über 10 % entfällt die
    Steuerbefreiung sofort.
  • EU-weite Geltung der Kleinunternehmerregelung: Solange die unionsweite Umsatzgrenze von 100.000 Euro pro
    Jahr nicht überschritten wird, können österreichische Unternehmen, die in anderen Mitgliedsstaaten tätig sind,
    die Befreiung dort beantragen. Eine spezielle Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mit dem Zusatz „-EX“, weist
    sie als Kleinunternehmen aus und ermöglicht die grenzüberschreitende Anwendung der Regelung.

Kleinunternehmerpauschalierung: Erhöhung der Grenze auf  55.000 Euro

Mit 1.1.2025 wird die Umsatzgrenze im Rahmen der einkommensteuerlichen Kleinunternehmerpauschalierung (wie bei der Umsatzsteuerbefreiung) auf 55.000 Euro erhöht. Mit 1.1.2025 wird die Umsatzgrenze im Rahmen der einkommensteuerlichen Kleinunternehmerpauschalierung (wie bei der Umsatzsteuerbefreiung) auf 55.000 Euro erhöht.

Sozialversicherung: Werte 2025

Beitragsgrundlagen für GewerbetreibendeMonat  Jahr 
Mindestbeitragsgrundlage Pensionsversicherung€ 551,10 € 6.613,20
Mindestbeitragsgrundlage Krankenversicherung€ 551,10 € 6.613,20
Höchstbeitragsgrundlage GSVG/FSVG€ 7.525,00 € 90.300,00
Mindestbeiträge für SozialversicherungMonat QuartalJahr
Pensionsversicherung (18,5 %) *€ 101,95 € 305,86€ 1.223,44
Krankenversicherung (6,8 %) **€ 37,47 € 112,43€ 449,70
Selbständigenvorsorge (1,53 %)€ 8,43 € 25,30€ 101,18
Unfallversicherung (fix)€ 12,07€ 36,21€ 144,84
Gesamt€ 159,92€ 479,80€ 1.919,16

*) Nachbelastung bei Überschreiten der Mindestbeitragsgrundlage
**) Fix im 1. und 2. Kalenderjahr. Danach Nachbelastung bei Überschreiten der Mindestbeitragsgrundlage Voraussichtliche Werte für 2025 (Stand 11/2024) 


Selbständig als EPU in geringem Ausmaß, z.B. nebenberuflich

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich mit Ihrem Einzelunternehmen von der gewerblichen Kranken- und Pensionsversicherung sowie den Beiträgen zur Selbständigenvorsorge befreien lassen. Das gilt nicht für Gesellschafter:innen einer Personengesellschaft und Gesellschaft bürgerlichen Rechts und geschäftsführende GmbH-Gesellschafter:innen. Kleingewerbetreibende sind Personen, deren Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich mit Ihrem Einzelunternehmen von der gewerblichen Kranken- und Pensionsversicherung sowie den Beiträgen zur Selbständigenvorsorge befreien lassen. Das gilt nicht für Gesellschafter:innen einer Personengesellschaft und Gesellschaft bürgerlichen Rechts und geschäftsführende GmbH-Gesellschafter:innen.

Kleingewerbetreibende sind Personen, deren jährlicher Gewinn den Betrag von 6.613,20 Euro und Umsatz den Betrag von 55.000 Euro nicht übersteigt. Ihr Unfallversicherungsbeitrag beträgt 12,07 Euro pro Monat bzw. 144,84 Euro jährlich.

Erhöhung des Pensionsbonus für längeres Arbeiten

Der Pensionszuschlag bei längerem Arbeiten über das Regelpensionsalter hinaus wird von 4,2 % auf von 5,1 % angehoben.


Video: Wichtige Neuerungen für EPU 2025


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