
Salzburg: Zuschüsse für betriebliche Photovoltaik-Anlagen und Stromspeicher
Land Salzburg fördert Errichtung von Anlagen
Einstellungen
Förderungswerber
Unternehmen mit Betriebsstandort Salzburg
Förderungszweck
Errichtung und Erweiterung von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern, um den Strombedarf zunehmend aus erneuerbarer Energie zu decken.
Förderungsgegenstand
Errichtung und Erweiterung von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern auf gewerblich genutzten Gebäuden oder in Ausnahmefällen auch auf den Grundparzellen der baubewilligten Gebäude.
Art und Ausmaß der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Direktzuschusses in folgender Höhe:
- Pauschale pro PV-Anlage ab 5 kWp: 1.000 Euro
- Pauschale pro Stromspeicher ab 5 kWp: 1.000 Euro
Einreichung
Voraussetzung für die Beantragung der Förderung ist eine spezifische, unabhängige und produktneutrale Beratung, die unter Bedachtnahme auf die Gesamtenergiesituation des Unternehmens erfolgt und entweder durch einen Berater des umweltservicesalzburg.at - Photovoltaik-Check für Betriebe oder durch ein dazu befugtes Unternehmen durchgeführt wird.
Außerdem hat vor Beantragung der Förderung eine technische Anlagenplanung durch ein zu Errichtung von Photovoltaikanlagen befugtes Unternehmen zu erfolgen.
Richtlinientext als PDF
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.