Nahaufnahme eines Mikroskops mit einer Petrischale. Am Mikroskop sitzt eine Person mit Mundschutz, weißem Kittel, Schutzbrille und Handschuhen
© NanSan | stock.adobe.com

COMET-Zentren 2025: Exzellente themenoffene Forschung

Unternehmen forschen gemeinsam mit Forschungseinrichtungen an einem mehrjährigen Forschungsprogramm 

Einstellungen

Geltungsdauer:
01.04.2025 – 18.11.2025
Standort:
Österreichweit
Förderart:
Zuschuss
Thema:
CSR & Nachhaltigkeit
Forschung & Entwicklung

Förderungswerber 

Förderungsnehmer:in (und Vertragsnehmer:in) ist ausschließlich das COMET-Zentrum selbst, welches das Konsortium führt. Dieses besteht aus mindestens einer wissenschaftlichen Einrichtung und mindestens fünf unabhängigen Unternehmen aus dem In- und Ausland.

Im Falle der Zuerkennung einer Förderung müssen COMET-Zentren als eigene Rechtspersönlichkeiten errichtet werden.

Förderungszweck 

In COMET-Zentren forschen Unternehmen gemeinsam mit Forschungseinrichtungen an einem mehrjährigen Forschungsprogramm.

COMET-Zentren betreiben exzellente, kooperative Forschung auf hohem internationalem Niveau und setzen neue Forschungsimpulse. Sie bauen entsprechende Kompetenzen und Humanressourcen auf und bieten Forscher:innen vielfältige Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten.

Erfolgreiche Zentren zeichnen sich durch die Dissemination von Forschungsergebnissen, sowohl in Form von innovativen Produkten, Prozessen und Dienstleistungen als auch durch eine hochrangige Publikationstätigkeit aus.

Internationalisierung als Qualitätsmerkmal exzellenter kooperativer Forschung zeigt sich insbesondere durch die Einbindung international renommierter Forscher:innen, Organisationen und Unternehmen sowie die Beteiligung an internationalen Projekten.

COMET Zentren tragen im Sinne der SDGs (Sustainable Development Goals) zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen bei und unterstützen die Transformation der österreichischen Wirtschaft bei ihrem nachhaltigen Wandel.

Förderungsgegenstand

Gefördert wird ein mehrjähriges Forschungsprogramm an einem Kompetenzzentrum, welches sich an den strategischen Interessen von Wissenschaft und Wirtschaft orientiert. Die Forschungsthemen sind thematisch offen. Die einzelnen Vorhaben sollen aber ein klar definiertes Thema haben.

Art und Ausmaß der Förderung 

Bundes- und Landesförderung: max. 3 Mio. Euro pro Jahr (im Verhältnis 2:1)

Förderungsquote: 50% (Fixquote), für bestehende K2-Zentren gilt eine Sonderregelung

Die Restfinanzierung ist wie folgt aufzubringen

  • Anteil beteiligte Unternehmen: mindestens 40 %
  • Anteil beteiligte wissenschaftliche Beteiligte: mindestens 5 %

Projektlaufzeit: max. acht (vier + vier) Jahre; es wird vorerst die erste Förderungsperiode von vier Jahren beantragt.

Anmerkung 

Ansprechpartner in der FFG

DI Budiono Nguyen

T +43 577 55-2104

M budiono.nguyen@ffg.at

Hinweis: Ausschreibungen zu bestimmten Themen und Schwerpunkten finden Sie über den Newsletter, die FFG-Webseite unter "Themen und Schwerpunkte" oder direkt beim FFG-Förderservice.

Einreichung 

Die aktuelle Ausschreibung ist von 01.04. – 18.11.2025 geöffnet.

Richtlinientext als PDF 

Richtlinie


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.