Gehaltsordnung Vereinigte Bühnen Wien, Bühnenmitglieder / Verwaltung, Angestellte, gültig ab 1.1.2025
- Gültigkeit:
- 1.1.2025 - 31.12.2025
- Gilt für:
- Wien
Zusatzkollektivvertrag
zum Kollektivvertrag vom 10.11.1987, abgeschlossen zwischen der Wirtschaftskammer Wien, Fachgruppe Wien der Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe, Sparte Tourismus- und Freizeitwirtschaft, A-1020 Wien, Straße der Wiener Wirtschaft 1, im folgenden "Theaterunternehmen" genannt
und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, younion _ Die Daseinsgewerkschaft, Sektion Bühnenangehörige A-1090 Wien, Maria Theresien-Strasse 11, im Folgenden "Gewerkschaft" genannt.
Gehaltsregelung ab 1.1.2025
1. Gehaltsregelung
a) Die kollektivvertraglichen monatlichen Gehälter (Gagen) des darstellenden künstlerischen Personals werden ab 1. Jänner 2025 um 3,5 % erhöht.
Unter Berücksichtigung dieses Gehaltsabschlusses ab 1. Jänner 2025 werden die Ensemblegagen im § 36 wie folgt festgelegt:
b) § 36 Ensemblegagen
ab 01.01.2025 | Euro Brutto |
---|---|
Stufe 1 | 3.297,75 |
Stufe 2 | 3.522,46 |
Stufe 3 | 3.750,12 |
Stufe 4 | 3.977,78 |
Stufe 5 | 4.177,52 |
Stufe 6 | 4.377,28 |
Stufe 7 | 4.577,10 |
Stufe 8 | 4.720,85 |
Stufe 9 | 4.808,29 |
Stufe 10 | 4.880,90 |
Stufe 11 | 4.980,21 |
Stufe 12 | 5.067,64 |
Stufe 13 | 5.156,54 |
Das Mitglied rückt nach jeweils 2 vollen Dienstjahren (ab Begründung des Dienstverhältnisses) in die nächst höhere Gehaltsstufe vor.
c) Die Individualgagen der Mitglieder des darstellenden künstlerischen Personals werden ab 1. Jänner 2025 um 3,5 % erhöht.
2. Plafonds für Sonderzahlungen (§ 14, Abs. 5)
Der Plafonds für Sonderzahlungen für fix engagierte Mitglieder beträgt ab 1. Jänner 2025 € 7.006,59.
Für Mitglieder mit unterjährigen Verträgen beträgt die Höchstbemessung der Sonderzahlung € 6.450,00 (ASVG 2025)
3. Nebengebühren
Die Nebengebühren werden um 3,5 % erhöht.
Dieser Gagen-, Lohn- und Gehaltsabschluss gilt ab 1. Jänner 2025 und hat eine Laufzeit von 12 Monaten.
Ab 1. Jänner 2026 werden (bei einer Laufzeit bis 31. Dezember 2026) die Gehälter um die volle Jahresinflation gemäß dem Verbraucherpreisindex 2020 (das kaufmännisch auf einen Zehntelprozentpunkt gerundete arithmetische Mittel der prozentuellen Veränderung der von der Statistik Austria verlautbarten Indexwerte für die einzelnen Monate gegenüber den jeweiligen Monaten des Vorjahres) zuzüglich drei Zehntelprozentpunkte erhöht. Zur Berechnung der vollen Jahresinflation werden die Monate Oktober 2024 - bis September 2025 herangezogen. Die Zulagen und Nebengebühren werden ab 1. Jänner 2026 im selben Ausmaß erhöht wie die Gehälter.
Wien, am 9.12.2024
Für die Wirtschaftskammer Wien
Fachgruppe Wien der Kultur- und Vergnügungsbetriebe
Sparte Tourismus und Freizeit
Robert Keinrath
Obmann der Fachgruppe
Manuel Preinreich, M.A.
Fachgruppengeschäftsführerung
Für den Wiener Bühnenverein
1060 Wien, Linke Wienzeile 6
Prof. Dr. Franz Patay
Präsident
Für den Österreichischen Gewerkschaftsbund
younion_Die Daseinsgewerkschaft
Maria-Theresien-Straße 11,
1090 Wien
Geschäftsführung
Ing. Christian Meidlinger
Vorsitzender
Angela Lueger
Vorsitzender-Stellvertreterin