Lohn-/Gehaltsordnung Bäder, Sauna- und Solarienbetriebe Wien, Arbeiter/innen / Angestellte, gültig ab 1.1.2023

Gültigkeit:
1.1.2023 - 31.12.2023
Gilt für:
Wien

Kollektivvertrag

gültig ab 1.1.2023

abgeschlossen zwischen der Wirtschaftskammer Wien, Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft, Fachgruppe Wien der Gesundheitsbetriebe sowie der Fachgruppe Wien der Freizeit- und Sportbetriebe einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft VIDA andererseits.


§ 1 Geltungsbereich

1. räumlich: Für das Gebiet des Bundeslandes Wien.

2. fachlich: Für alle Sauna- und Bäderbetriebe, die der Fachgruppe der Gesundheitsbetriebe angehören, sowie für alle Solarienbetriebe, die der Fachgruppe der Freizeit- und Sportbetriebe angehören, jeweils mit Ausnahme der Saisonbetriebe.

3. persönlich: Für alle in diesen Betrieben beschäftigten Arbeitnehmer/-innen einschließlich der Angestellten, mit Ausnahme der kaufmännischen Angestellten und der kaufmännischen Lehrlinge.

§ 2 Lohnabkommen

Vereinbart wird eine Fixerhöhung von € 145,00, woraus sich untenstehende Lohnsätze ergeben. Sämtliche Lohnsätze gelten für weibliche und männliche Arbeitnehmer.

 LohngruppeMonatslohn
1. Spezialfacharbeiter  € 2.212,23
2. Facharbeiter  € 2.134,28
3. Bademeister mit Kurs/angelernter Facharbeiter  € 2.096,55
4. Badewart (Saunawart, Beckenwart)€ 2.031,15
5. Solarienwart€ 2.023,83  
6. Kabinenwart, Reinigungskräfte, Hilfsarbeiter€ 1.953,21

Definition der Tätigkeiten in den einzelnen Lohngruppen:

Lohngruppe 1: Spezialfacharbeiter

Tätigkeiten im Bereich Wasseraufbereitung, Haustechnik, Regeltechnik, Chlorgasanlage, Betriebselektriker  

Lohngruppe 2: Facharbeiter

Ausgelernter Beruf mit Gesellenbrief bzw. Lehrabschlussprüfung lt. Berufsausbildungsgesetz und zumindest teilweiser Einsatz im erlernten Beruf. 

Lohngruppe 3: Bademeister mit Kurs/Angelernte Facharbeiter

Bademeister mit Kurs: Erforderliche Ausbildung nach dem Bäderhygienegesetz (mindestens Rettungsschwimmer) für Wassertiefe ab 1,60 m und Tätigkeiten der Lohngruppe 4 und 6.

Angelernte Facharbeiter: Aufgabenstellung wie Lohngruppe 2, jedoch keine Berufsausbildung im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes.

Lohngruppe 4: Badewart (Saunawart, Beckenwart)

Saunawart: Betreuung sowie Gästeaufsicht, 1. Hilfe, Reinigung im Saunabereich, Dampfbädern, Niedertemperaturkammern, Whirlpools und Tauchbecken und Tätigkeiten der Lohngruppe 6. 

Beckenwart: Betreuung sowie Gästeaufsicht, Bassinaufsicht, 1. Hilfe, Reinigung im Bereich Schwimmbecken und Tätigkeiten der Lohngruppe 6. 

Lohngruppe 5: Solarienwart

Solarienwart: Betreuung sowie Gästeaufsicht und Reinigung im Solarienbereich und Tätigkeiten der Lohngruppe 6. 

Lohngruppe 6: Kabinenwart, Reinigungskräfte, Hilfsarbeiter 

Kabinenwart und Reinigungskräfte: Reinigung im Garderobebereich, Dusch- und WC-Anlagen, Gästebetreuung (Auskünfte etc.). Überwiegend mit Flächenreinigung beschäftigt (keine Aufsicht, keine Gästebetreuung).

Hilfsarbeiter (Hausarbeiter): Einfache Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten sowie Grünflächenbetreuung, winterliche Betreuung etc.

§ 3 Erhöhung der Überbezahlungen

Die zum 30.11.2022 bestehenden Überzahlungen (Differenz zwischen KV-Mindestlohn und tatsächlich ausbezahltem Lohn) bleiben aufrecht.

§ 4 Begünstigungsklausel

Bestehende für Arbeitnehmer günstigere Betriebs- bzw. Einzelvereinbarungen bleiben unberührt.

§ 5 Geltungsbeginn

Dieser Kollektivvertrag tritt am 1. Jänner 2023 in Kraft und hat eine Gültigkeitsdauer bis 31. Dezember 2023.


Wien, am 30.12.2022


Für die
Fachgruppe Wien der Gesundheitsbetriebe
1020 Wien, Straße der Wiener Wirtschaft 1

Der Fachgruppenobmann:

Univ. Prof. Dr. Günther Wiesinger

Die Fachgruppengeschäftsführerin:

Mag. Christina Littek

Für die
Fachgruppe Wien der Freizeit- und Sportbetriebe
1020 Wien, Straße der Wiener Wirtschaft 1

Der Fachgruppenobfrau:

KommR Gerti Schmidt

Die Fachgruppengeschäftsführerin:

Mag. Johanna Fangl, LLM

Für die
Gewerkschaft vida
Johann Böhm-Platz 1, 1020 Wien

Der Vorsitzende:

Roman Hebenstreit

Die Generalsekretärin:

Mag. Anna Daimler, BA

KV-Ausschuss-Mitglied:

Margit Sklensky

Fachbereichssekretärin:

Farije Selimi