Rückzahlungstabelle Bauhandwerkerschüler

Gilt für:
Österreichweit

Rückzahlungsverpflichtung (§ 9 Bauhandwerker-KV)

Endet das Arbeitsverhältnis durch Selbstkündigung, verschuldete Entlassung oder einen vorzeitigen Austritt ohne wichtigen Grund, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, einen pauschalierten Teil der Ausbildungskosten zurückzuzahlen, und zwar:

  • bei Beendigung nach Abschluss der ersten Klasse: siehe Spalte 1
    • Dieser Betrag sinkt monatlich um ein Zwölftel ab
  • bei Beendigung nach Abschluss der zweiten Klasse: siehe Spalte 2
    • Dieser Betrag sinkt monatlich um ein Vierundzwanzigstel ab.
  • bei Beendigung nach Abschluss der dritten Klasse innerhalb des ersten Jahres (nach Abschluss der Ausbildung): siehe Spalte 3
    • Dieser Betrag sinkt monatlich um ein Sechsunddreißigstel ab.
  <Spalte 1> <Spalte 2> <Spalte 3> KV-Abschluss
  Betrag in Euro Betrag in Euro Betrag in Euro  
ab 1.5.2025880,001.760,002.640,00