Rückzahlungstabelle Bauhandwerkerschüler
- Gilt für:
- Österreichweit
Rückzahlungsverpflichtung (§ 9 Bauhandwerker-KV)
Endet das Arbeitsverhältnis durch Selbstkündigung, verschuldete Entlassung oder einen vorzeitigen Austritt ohne wichtigen Grund, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, einen pauschalierten Teil der Ausbildungskosten zurückzuzahlen, und zwar:
- bei Beendigung nach Abschluss der ersten Klasse: siehe Spalte 1
- Dieser Betrag sinkt monatlich um ein Zwölftel ab
- bei Beendigung nach Abschluss der zweiten Klasse: siehe Spalte 2
- Dieser Betrag sinkt monatlich um ein Vierundzwanzigstel ab.
- bei Beendigung nach Abschluss der dritten Klasse innerhalb des ersten Jahres (nach Abschluss der Ausbildung): siehe Spalte 3
- Dieser Betrag sinkt monatlich um ein Sechsunddreißigstel ab.
<Spalte 1> | <Spalte 2> | <Spalte 3> | KV-Abschluss | |
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Betrag in Euro | Betrag in Euro | Betrag in Euro | ||
ab 1.5.2025 | 880,00 | 1.760,00 | 2.640,00 |