
Durchstarten mit geförderten Werbemaßnahmen
Das Landesgremium unterstützt Ihre Werbemaßnahmen mit 50 Prozent des Nettobetrags, maximal jedoch 500 Euro pro Mitglied.
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Sie wollen 2025 in Werbung investieren und dabei gleichzeitig etwas zurückbekommen? Unternehmen im Handel mit Arzneimitteln, Drogerie- und Parfümeriewaren sowie Chemikalien und Farben können sich 2025 wieder eine finanzielle Unterstützung für Werbemaßnahmen sichern. Das Landesgremium stellt insgesamt 6.500 Euro an Fördermitteln zur Verfügung - nach dem Prinzip „first come, first served“.
Was wird gefördert?
Die Förderung deckt 50 Prozent der Nettokosten ab, maximal jedoch 500 Euro pro Unternehmen.
Förderfähig sind unter anderem:
- Printanzeigen in Tages- und Wochenzeitungen
- Radiowerbung (z. B. Antenne Kärnten, Ö3)
- Online-Werbung, etwa Banner auf Webseiten oder Social Media
- Papiertragetaschen mit Logo
- Werbetafeln für das Unternehmen
- Kosten für Kongress- oder Messeauftritte
Nicht förderfähig sind hingegen unter anderem Postgebühren, Betriebsmittel oder Sponsoring.
Wer kann die Förderung beantragen?
Berechtigt sind Unternehmen mit Verkaufsschwerpunkt im genannten Handelsbereich, die Mitglied im zuständigen Landesgremium sind und ihre Grundumlage entrichtet haben. Jedes Unternehmen kann die Förderung einmalig im Jahr 2025 beantragen.
Zum Antragsformular Zur Förderrichtlinie