
Bildungskarenz
Im Sparplan, welcher im Rahmen der Regierungsverhandlungen bekannt gegebenen wurde, wird auch die Abschaffung der Bildungskarenz geplant. Die Umsetzung dieser Abschaffung könnte sehr kurzfristig erfolgen.
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Die Bildungskarenz ermöglicht Arbeitnehmer:innen, sich für eine bestimmte Zeit von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich weiterzubilden – sei es durch Studium, Sprachkurse oder andere Qualifizierungsmaßnahmen. Während dieser Zeit erhalten sie Weiterbildungsgeld vom AMS, wodurch die finanzielle Absicherung gewährleistet ist.
Falls in Ihrem Betrieb Mitarbeiter:innen eine Bildungskarenz anstreben und sogar bereits Ersatzeinstellungen für diese Mitarbeiter:innen geplant sind, sollte eine mögliche Änderung in Bezug auf die Bildungskarenz in der Planung berücksichtigt werden.
Die Arbeiterkammer rät dazu, Bildungskarenzen nur dann zu vereinbaren, wenn sichergestellt ist, dass das Weiterbildungsgeld gewährt wird. Diese Empfehlung ist grundsätzlich nachvollziehbar, da eine mögliche Abschaffung der Bildungskarenz bei der Planung in Ihrem Betrieb Berücksichtigung finden sollte.