
Aktionsplan für europäische Stahl- und Metallindustrie
Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors zu sichern, die Resilienz zu stärken und den Übergang zur Klimaneutralität aktiv zu gestalten. Sechs Handlungsfelder im Fokus.
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Am 19. März 2025 hat die Europäische Kommission einen umfassenden Aktionsplan für die europäische Stahl- und Metallindustrie veröffentlicht. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors zu sichern, die Resilienz zu stärken und den Übergang zur Klimaneutralität aktiv zu gestalten. Die Maßnahmen sind Teil des Clean Industrial Deal und reagieren auf zentrale Herausforderungen wie hohe Energiekosten, geopolitische Unsicherheiten und unfaire Handelspraktiken.
Sechs Handlungsfelder im Fokus:
1. Sicherstellung einer erschwinglichen und sicheren Energieversorgung
Die Energiekosten machen einen größeren Anteil der Produktionskosten im Metallsektor aus als in anderen Sektoren. Der Aktionsplan soll die Nutzung von Stromabnahmeverträgen (PPAs) fördern und ermutigt die Mitgliedstaaten, flexible Energiesteuern und reduzierte Netztarife zu nutzen, um die Volatilität der Strompreise zu verringern. Der Plan soll einen schnelleren Netzzugang für energieintensive Industrien fördern und unterstützt die verstärkte Nutzung von erneuerbarem und kohlenstoffarmem Wasserstoff.
Der Plan enthält bereits bekannte Maßnahmen wie Leitlinien für PPAs und Contracts-for-Difference, die Evaluierung von CBAM, den 3.Call der Wasserstoff-Bank, aber auch einen neuen Vorschlag, den Netzzugang für energieintensive Industrieelektrifizierungsprojekte zu erleichtern (Q4 2025).
2. Verhinderung von Carbon Leakage
Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) sollte neben der Gewährleistung von gleichen Wettbewerbsbedingungen auch das sog. „Greenwashing“ verhindern. Im 2.Quartal 2025 wird die Kommission eine Mitteilung veröffentlichen, wie das Problem der Carbon Leakage bei CBAM-Gütern, die aus der EU in Drittländer exportiert werden, angegangen werden kann. Darüber hinaus wird die Kommission den CBAM überprüfen und bis Ende 2025 einen ersten Legislativvorschlag vorlegen, der den Anwendungsbereich des CBAM auf bestimmte nachgelagerte Produkte auf Stahl- und Aluminiumbasis ausweitet und zusätzliche Maßnahmen gegen Umgehungen enthält.
3. Ausbau und Schutz der europäischen Industriekapazitäten
Globale Überkapazitäten stellen eine ernsthafte Bedrohung für den Sektor dar. Die EU hat bereits handelspolitische Schutzmaßnahmen gegen unlauteren Wettbewerb in den Bereichen Stahl, Aluminium und Ferrolegierungen ergriffen, doch die Lage verschlechtert sich weiter. Deshalb verschärft die Kommission die geltenden Schutzmaßnahmen für den Stahlsektor. Noch vor Jahresende wird die Kommission eine neue langfristige Maßnahme vorschlagen, um den Schutz des EU-Stahlsektors auch nach Auslaufen der derzeitigen Schutzmaßnahmen Mitte 2026 aufrechtzuerhalten. Um zu verhindern, dass Exporteure die handelspolitischen Schutzmaßnahmen umgehen, wird die Kommission zudem die Einführung der „Melted and Poured Rule“ zur Bestimmung des Ursprungs von Metallerzeugnissen prüfen. Damit soll verhindert werden, dass der Ursprung durch eine minimale Transformation verändert bzw. verzerrt wird.
4. Förderung der Kreislaufwirtschaft
Die Kommission plant, Ziele für recycelten Stahl und Aluminium in Schlüsselsektoren festzulegen und zu prüfen, ob für weitere Produkte, wie Baumaterialien und Elektronik, Recycling- oder Recyclinganteilanforderungen gelten sollten. Darüber hinaus wird die Kommission Handelsmaßnahmen für Metallschrott, einen wichtigen Rohstoff für dekarbonisierten Stahl, prüfen.
5. Schutz hochwertiger Industriearbeitsplätze
Die Stahl- und Metallindustrie beschäftigt direkt und indirekt fast 2,6 Millionen Menschen. Das European Fair Transition Observatory und der Fahrplan für hochwertige Arbeitsplätze, Teil des Clean Industrial Deal, überwachen die Auswirkungen auf die Beschäftigung und gewährleisten den Schutz der Arbeitnehmerrechte.
6. Risikominderung für die Dekarbonisierung
Der künftige „Industrial Decarbonisation Accelerator Act“ wird Resilienz- und Nachhaltigkeitskriterien für europäische Produkte im öffentlichen Beschaffungswesen einführen, um die Nachfrage nach in der EU produzierten kohlenstoffarmen Metallen anzukurbeln und so Leitmärkte zu schaffen. Die Kommission wird 2026/27 150 Millionen Euro aus dem Forschungsfonds für Kohle und Stahl bereitstellen, weitere 600 Millionen Euro sind über Horizont Europa für den Clean Industrial Deal vorgesehen. In der Ausbauphase strebt die Kommission 100 Milliarden Euro über die Bank für industrielle Dekarbonisierung an, die sich auf den Innovationsfonds und andere Quellen stützt. 2025 findet eine Pilotauktion im Wert von 1 Milliarde Euro statt, deren Schwerpunkt auf der Dekarbonisierung und Elektrifizierung wichtiger Industrieprozesse liegt.
Was kommt als Nächstes?
Der Plan wird dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt. Die angekündigten Legislativmaßnahmen werden zu gegebener Zeit im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren von den beiden Mitgesetzgebern behandelt werden. Leitlinien werden von der Kommission unter Konsultation von Interessenträgern erarbeitet und anschließend zur Verwendung durch die Mitgliedstaaten veröffentlicht und beworben.
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