Person sitzt an Schreibtisch vor Computermonitoren mit Tabellen und Rechnung und tippt auf Tastatur
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E-Rechnungen und digitale Meldepflichten kommen

VIDA-Richtlinie im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht. E-Rechnungssysteme dürfen zunächst nur für innerstaatliche B2B-Transaktionen verwendet werden.

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16.12.2024

Mit der Veröffentlichung der VIDA-Richtlinie im Europäischen Amtsblatt steht es den EU-Mitgliedstaaten frei, jederzeit elektronische Rechnungslegungssysteme für B2B Transaktionen einzuführen. Die Beantragung einer Sonderregelung bei der EU-Kommission ist dann nicht mehr notwendig.

Diese E-Rechnungssysteme dürfen allerdings zunächst nur für innerstaatliche B2B-Transaktionen (d.h. keine grenzüberschreitenden Lieferungen und Dienstleistungen) umgesetzt werden. Gilt eine nationale E-Rechnungspflicht, ist die Ausstellung von E-Rechnungen nicht mehr von der Zustimmung des Kunden abhängig. Die Kunden müssen vielmehr bereit sein, E-Rechnungen anzunehmen.

Die verpflichtende E-Rechnung und das damit zusammenhängende E-Reporting für innergemeinschaftliche B2B-Transaktionen wird ab dem 1.7.2030 verbindlich. In diesem Zuge wird die Zusammenfassende Meldung obsolet, sodass diese Meldung ab dem 1.7.2030 nicht mehr abgegeben werden muss.

Von der digitalen Melde- und E-Rechnungspflicht erfasst sind:

  • innergemeinschaftliche Lieferungen und Dreiecksgeschäfte
  • grenzüberschreitende B2B-Dienstleistungen
  • Lieferungen und Dienstleistungen, die von im Inland nicht ansässigen Leistenden erbracht werden
  • Energielieferungen

Durch die Einführung von elektronischen Rechnungen wird es ermöglicht ein digitales Echtzeit-Reporting für EU grenzüberschreitende Lieferungen und sonstige Leistungen zu etablieren. Die Zusammenfassenden Meldungen werden ab dem 1.Juli 2030 durch diese Meldeverpflichtungen ersetzt. Bereits bestehende Systeme der Mitgliedstaaten, müssen bis spätestens 2035 abgelöst werden.

Bevor die VIDA-Richtlinie in Kraft tritt, müssen noch das EU-Parlament und die EU-Kommission zustimmen. Diese Zustimmung wird jedoch nur noch als Formsache angesehen. Auch wenn die Regelungen erst in einigen Jahren in Kraft treten, ist es für Unternehmen ratsam, bereits frühzeitig mit der Planung und Umsetzung der erforderlichen Anpassungen zu beginnen. Insbesondere bei der Einführung elektronischer Rechnungen sind große Eingriffe in das jeweilige ERP-System notwendig, die erfahrungsgemäß viel Zeit und Ressourcen beanspruchen.

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