Fachgruppentagungen der Wirtschaftskammer Kärnten 2025
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Allgemeines
Die Beschlüsse über die Grundumlage sind pro Fachgruppe für jedes Kalenderjahr durch eine selbständige, für das betreffende Kalenderjahr geltende Verordnung (= Beschluss über die Grundumlage) festzulegen.
Informationen zu allen derzeit geltenden Grundumlagenbeschlüssen der Fachgruppen und Fachverbände im Bereich der Wirtschaftskammer Kärnten finden Sie hier.
Beschlusserfordernis
Gem. § 61. Abs. 1 WKG ist die Fachgruppentagung jedenfalls beschlussfähig, wenn die Einladung samt der Tagesordnung in der Kammerzeitung oder einem anderen allen Mitgliedern zugänglichen Publikationsorgan wie der Fachzeitschrift der Fachgruppe oder dem Internet verlautbart wurde, wobei die Verlautbarung mindestens 14 Tage vor dem Sitzungstermin erfolgen muss.
Sparte Gewerbe und Handwerk
Sparte Handel
Sparte Transport und Verkehr
noch nichts veröffentlicht
Sparte Information und Consulting
noch nichts veröffentlicht
Sparte Industrie
Sparte Banken und Versicherungen
noch nichts veröffentlicht
Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft
noch nichts veröffentlicht
Rückfragen bitte an die jeweilige Sparte bzw. Fachgruppe.
Stand: 18.03.2025