
Omnibus-Paket: Vorschläge zur Vereinfachung der Berichts- und Sorgfaltspflichten für Nachhaltigkeit
Ziele, potenzielle Auswirkungen und nächste Schritte
Lesedauer: 4 Minuten
Hintergrund und Ziele des Omnibus-Pakets
Das Omnibus-Paket I soll Vorgaben für Unternehmen in den folgenden Berichtsbereichen vereinfachen:
- Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD und EU-Taxonomie)
- Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette (CSDDD)
- CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM)
Durch das geplante Omnibus-Paket sollen bürokratische Hürden abgebaut und die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen gestärkt werden.
Auswirkungen des Omnibus-Pakets auf die CSRD
Ausgehend vom Omnibus I-Paket wurde auf EU-Ebene die Stop-the-Clock-Richtlinie beschlossen. Demzufolge verschiebt sich die verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung für folgende von der CSRD betroffenen Unternehmenskategorien um zwei Jahre:
- große Unternehmen, die noch nicht mit der Berichterstattung begonnen haben
- börsennotierte KMU
Diese Unternehmen müssen im Jahr 2028 erstmals einen Nachhaltigkeitsbericht gemäß CSRD-Vorgaben veröffentlichen (über das Berichtsjahr 2027).
Das Omnibus I-Paket sieht auch inhaltliche Änderungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung vor. Diese sollen für mehr Verhältnismäßigkeit sorgen und die Umsetzbarkeit für Unternehmen erleichtern.
Zu diesen inhaltlichen Änderungsvorschlägen zählen unter anderem
- weniger berichtspflichtige Unternehmen
- Value–Chain-Cap durch freiwillige Standards für KMU (VSME)
- Überarbeitung und Vereinfachung der Berichtsstandards (ESRS)
- Streichung der sektorspezifischen Standards
- Begrenzte Prüfsicherheit (keine Verschärfung) und Verabschiedung von Leitlinien bis 2026
Auswirkungen des Omnibus-Pakets auf die CSDDD
Ausgehend vom Omnibus I-Paket wurde auf EU-Ebene die Stop-the-Clock-Richtlinie beschlossen. Demzufolge ergeben sich folgende zeitliche Verschiebungen im Zusammenhang mit der Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen (CSDDD):
- Die EU-Mitgliedstaaten haben bis zum 26. Juli 2027 Zeit, die CSDDD in nationales Recht umzusetzen.
- Betroffene Unternehmen müssen die CSDDD ab Juli 2028 anwenden.
- Herausgabe von Leitlinien bis Juli 2026
Das Omnibus-Paket sieht auch inhaltliche Änderungen im Hinblick auf die CSDDD vor. Die vorgeschlagenen Vereinfachungen sollen insbesondere den bürokratischen Aufwand reduzieren.
Zu diesen inhaltlichen Änderungsvorschlägen zählen unter anderem:
- Vereinfachung und Beschränkung der Sorgfaltspflichten auf direkte Geschäftspartner
- Supplier – Monitoring nur alle fünf Jahre (statt jährlich)
- Entfall der Beendigung von Geschäftsbeziehungen
- Begrenzung der Informationsanforderungen an KMU
- Begrenzung des „Trickle–Down-Effekts“
- Entfall der EU-weiten zivilrechtlichen Haftung sowie der Höchstmindeststrafe iHv 5% des weltweiten Nettoumsatzes
Auswirkungen des Omnibus-Pakets auf die EU-Taxonomie
Für die EU-Taxonomie (EUTAX) schlägt die EU-Kommission unter anderem folgende Änderungen vor:
- Verringerung der Berichtspflichten und Beschränkung auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und einem Umsatz von über 450 Millionen Euro
- Einführung einer Wesentlichkeitsschwelle
- Vereinfachung der Berichtsvorlagen
- Vereinfachung der „Do No Significant Harm”-Kriterien (DNSH)
Auswirkungen des Omnibus-Pakets auf CBAM
Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) soll durch das Omnibus-Paket vereinfacht werden. Um dieses Ziel zu erreichen, schlägt die EU-Kommission unter anderem folgende Änderungen vor:
- Es sollen nur noch jene Unternehmen betroffen sein, die pro Jahr mehr als 50 Tonnen importieren.
- Die Vorschriften für betroffene Unternehmen sollen vereinfacht werden (z.B. Emissionsberechnung).
Aktueller Status und nächste Schritte des Omnibus-Pakets
Erste Teile des Omnibus I-Pakets wurden bereits auf EU-Ebene beschlossen: Aus der Stop-the-Clock-Richtlinie ergeben sich zeitliche Verschiebungen im Zusammenhang mit der CSRD und der CSDDD.
Inhaltliche Änderungsvorschläge des Omnibus I-Pakets befinden sich noch im legislativen Prozess der Europäischen Union (Trilog zwischen EU-Kommission, EU-Parlament und Rat). Im Zuge dieses Prozesses können sich die Vorschläge noch ändern.
Einen aktuellen Überblick zum Omnibus-Paket finden Sie in den FAQ der EU-Kommission.
Branchenspezifische Informationen zum Omnibus-Paket
- Sparte Bank und Versicherung zu den Omnibus-Initiativen der EU-Kommission
- Fachgruppe Entsorgungs- und Ressourcenmanagement
Webinare zum Nachsehen: Expert:innen informieren zum Omnibus-Pakets
Richtlinien & gesetzliche Verpflichtungen
Im Fokus dieses Webinars, in Kooperation der Rechtspolitik der Wirtschaftskammer Österreich und der Wirtschaftskammer Tirol, stehen aktuelle Entwicklungen und Änderungsvorschläge der Europäischen Kommission im Hinblick auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und Lieferketten-RL (CSDDD) sowie EU-Taxonomie.
- Welche Änderungen soll das Omnibus-Paket bringen?
- Wie können sich Unternehmen bestmöglich darauf vorbereiten?
- Welche Auswirkungen sind zu erwarten?
Die Inhalte aus dem Webinar beziehen sich auf den Informationsstand vom 9. April 2025. Die Vortragende übernimmt keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen.
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Stand: 22.04.2025