
Förderrichtlinie 2025 für Ausbildungsmaßnahmen zur Meisterprüfung/Befähigungsprüfung Augenoptik, Kontaktlinsenoptik und Hörakustik
der Landesinnung der Gesundheitsberufe NÖ
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Eine der zentralen Aufgaben der Fachorganisationen der WKO ist in Zeiten des Fachkräftemangels die Unterstützung der Mitgliedsbetriebe bei fachlichen Aus- und Weiterbildungen, um qualitativ gut ausgebildete Mitarbeiter:innen zu erhalten. Daher unterstützt die Landesinnung die Teilnahme an Vorbereitungskursen für die Meister- bzw. Befähigungsprüfung zur Augenoptik, Kontaktlinsenoptik und Hörakustik finanziell.
1. Zielgruppe
Arbeitnehmer:innen, die sich durchgehend während der Weiterbildungsmaßnahme in einem aufrechten Beschäftigungsverhältnis in einem Mitgliedsbetrieb der Landesinnung Gesundheitsberufe NÖ mit einer Gewerbeberechtigung Augenoptik, Kontaktlinsenoptik oder Hörakustik befinden, sowie Mitglieder der Landesinnung Gesundheitsberufe NÖ mit einer Gewerbeberechtigung Augenoptik, Kontaktlinsenoptik, die über einen Gewerbezugang gem. § 19 GewO verfügen.
2. Förderbare Ausbildungsmaßnahmen
Gefördert werden berufsspezifische Ausbildungsmaßnahmen in Österreich, die zur Erlangung der Meisterprüfung Augenoptik, Befähigungsprüfung Kontaktlinsenoptik oder Meisterprüfung Hörakustik dienen.
3.Förderhöhe und -zeitraum
Gefördert werden die oben genannten Ausbildungen, die im Zeitraum von 01.01.2023 bis 31.12.2025 abgeschlossen wurden. Die maximale Förderhöhe beträgt je Antragsteller:in maximal 50% des Nettokursbeitrags (ohne Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Fachliteratur etc.) bis maximal
- EUR 3.000,- für Augenoptik,
- EUR 2.000,- für Kontaktlinsenoptik und
- EUR 2.000,- für Hörakustik.
Pro Standort werden die Kurskosten für maximal zwei Antragsteller:innen übernommen. Ist die zur Verfügung gestellte Gesamtfördersumme von EUR 80.000,- vor Ablauf des Förderzeitraums ausgeschöpft, ist keine weitere Förderung mehr möglich. Die Förderung kann bis längstens 31.01.2026 beantragt werden.
4. Erforderliche Unterlagen
Zur Erlangung dieser Förderung ist ein formloser Antrag per Mail (unter Bekanntgabe der Bankverbindung) inkl. Kopien folgender Unterlagen an die Landesinnung zu richten:
- Bei Arbeitnehmer:innen: Nachweis über das Beschäftigungsverhältnis in einem Mitgliedsbetrieb der Landesinnung Gesundheitsberufe NÖ mit einer Gewerbeberechtigung Augenoptik, Kontaktlinsenoptik oder Hörakustik (z.B. Schreiben des Arbeitgebers, SV-Datenauszug etc.)
- Zahlungsnachweis des vollen Kursbeitrages (Kontoauszug)
- Rechnung
- Teilnahmebestätigung
5. Allgemeine Bestimmungen zu Förderungen gemäß De-Minimis:
Förderungen nach dieser Förderrichtlinie unterliegen der De-Minimis VO („DeM-VO“). Förderungen gemäß DeM-VO können bis zum maximal zulässigen Gesamtbetrag lt. Verordnung idjgF Unternehmen innerhalb von drei Jahren ab Zeitpunkt der ersten „DeM“-Förderung gewährt werden. Diese Regelung bezieht sich auf alle öffentlichen Förderungen, welche als „DeM“-Förderungen gewährt werden. Der Förderwerber hat sich dabei zu verpflichten, sämtliche „DeM“- Förderungen, die während der letzten drei Jahre (Steuerjahre) genehmigt oder ausbezahlt wurden, vollständig bekannt zu geben.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.
Für weitere Fragen zur Förderung und zur Abklärung der Förderbarkeit steht Ihnen das Büro der Landesinnung gerne zur Verfügung.