
Ernährungsberatung
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Zugangsvoraussetzungen Ernährungsberatung
Die Ernährungsberatung ist seit der Gewerbeordnungsnovelle 2003 als gebundenes Gewerbe ein Teilbereich der Lebens- und Sozialberatung (§119 GewO). Die Ausübung des
„Lebens- und Sozialberatung eingeschränkt auf Ernährungsberatung“
ist an die erfolgreiche Absolvierung der Studienrichtung Ernährungswissenschaften an einer inländischen Universität oder die erfolgreiche Ausbildung zum Diätologen/zur Diätologin gebunden (bis 2012: Diplomprüfungszeugnis; ab 2013: Bachelor-Abschluss).
Welche Tätigkeiten umfasst Ernährungsberatung?
Ernährungsberatung umfasst die Abgabe von Informationen und Handlungsempfehlungen in persönlicher und/oder individualisierter Weise, die dazu bestimmt sind, eine gesundheitsorientierte Ernährungsmodifikationen anzuregen und diese anzuleiten.
Dies betrifft u.a.
- die Auswahl, Zusammenstellung und Berechnung der Kost für Einzelpersonen und Personengruppen
- die Ernährungsberatung von Einzelpersonen und Personengruppen mit bestimmten Bedürfnissen (z. B. Schwangere, Sportler)
- die Ernährungstypbestimmung,
- die Analyse sinnvoller Nahrungsergänzungen.
Ernährungstherapie ist eine spezielle Form der Ernährungsberatung. Sie wendet sich an Kranke und umfasst auf ärztliche Anordnung die verbindliche, individuelle Anleitung eines Patienten zu nutritiven Maßnahmen in einem therapeutischen Gesamtkonzept bei ernährungsabhängigen Erkrankungen und krankheitsbedingten Ernährungsproblemen. Diese humanmedizinische Tätigkeit ist Diätolog*innen vorbehalten.
Die Gewerbeanmeldung kann
• online
• persönlich
• per Post
• per E-Mail
in der jeweiligen Gewerbebehörde eingereicht werden.
Bei fehlendem Befähigungsnachweis bzw. bei nicht Vorliegen eines Studienabschlusses ist die Feststellung der individuellen Befähigung vorzulegen. Diese erfordert eine zum Studium quivalente Ausbildung. Gutachten dafür können hier beantragt werden. Die Gewerbebehörde prüft, ob die absolvierten Ausbildungen äquivalent zum Studium der Ernährungswissenschaften bzw. zur Ausbildung zur Diätologie sind und entscheidet darüber, ob eine individuelle Befähigung möglich ist.
Standes- und Ausübungsregeln