
Sie fragen, wir antworten: Alle Infos zur Bildungsförderung
Lesen Sie hier, wie Sie die NÖ Bildungsförderung nutzen können. Plus: die Details zur Förderung „Meisterlich ausgestattet“.
Lesedauer: 2 Minuten
Ich mache gerade die Meisterprüfung. Ich habe gehört, dass es dafür eine neue Förderung für Kursmaterialien gibt.
Ja, das Sonderprogramm der NÖ Bildungsförderung heißt „Meisterlich ausgestattet“ und tritt am 1. April 2025 in Kraft. Die Förderung richtet sich an Personen, die eine Meisterprüfung absolvieren. Um diese zusätzlich zu unterstützen, leistet das Land Niederösterreich einen finanziellen Beitrag zu Kursmaterialien.
Wie hoch ist dieser finanzielle Beitrag?
Die Höhe der Förderung beträgt 100 Prozent der Anschaffungskosten von vorgeschriebenen Werkzeugen und Literatur zur Meisterprüfung, maximal jedoch 400 Euro. Die Unterstützung kann nur einmal in Anspruch genommen werden.
Ich bin gerade mitten im Meisterkurs, wann muss ich die Förderung beantragen?
Die Antragstellung muss bis spätestens drei Monate nach Ausstellung des Meisterbriefes erfolgen.
Und wo kann ich das Sonderprogramm „Meisterlich ausgestattet“ beantragen?
Das geht ganz einfach: Verwenden Sie für das Ansuchen das auf der Homepage des Landes Niederösterreich unter www.noe.gv.at/meisterlich ab 1. April 2025 zur Verfügung gestellte Online-Formular. Dem Förderansuchen legen Sie den Meisterbrief, Rechnungen über das angeschaffte Zusatzwerkzeug bzw. die Zusatzliteratur sowie einen aktuellen Einkommensnachweis bei.
Ich bilde Lehrlinge aus. Gibt es für sie auch eine Förderung?
Ja, das Sonderprogramm „NÖ Lehre PLUS“. Auch dieses ist Teil der NÖ Bildungsförderung. Im Rahmen dieses Sonderprogramms sollen spezielle Qualifikationsmaßnahmen für betriebliche Lehrlinge parallel zur praktischen und theoretischen Ausbildung finanziell unterstützt werden.
Und in welcher Höhe?
Die Höhe der Förderung beträgt 80 Prozent der Kurskosten. Hier geht es um zusätzliche Weiterbildungen für Lehrlinge, die über das Lehrbild hinausgehende Kompetenzen und Fertigkeiten erwerben möchten.
Wer darf diese Förderung beantragen?
Lehrlinge und Auszubildende, die in einem aufrechten Lehr- oder Ausbildungsvertrag stehen. Eine weitere Voraussetzung ist der Bezug der Familienbeihilfe. Zusätzlich muss die Weiterbildung mit einer Prüfung abschließen und durch ein Zeugnis bzw. Zertifikat belegt werden. Während eines Zeitraumes von drei Jahren ab Erstantragstellung können insgesamt höchstens 2.500 Euro Förderung in Anspruch genommen werden.
Gibt es auch eine Förderung, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fit für die Digitalisierung macht?
Ja – ein weiteres Sonderprogramm der NÖ Bildungsförderung: Unter dem Titel „Arbeitswelt 4.0 – Fit für Digitalisierung“ fördert das Land NÖ berufliche Umschulungen, Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen für Erwerbstätige, insbesondere in den Bereichen Digitalisierung, Elektronische Datenverarbeitung (EDV), Informationstechnik (IT) sowie Informations- und Kommunikationstechnik (IKT).
Wie hoch ist die Förderung?
Diese ist nach dem monatlichen Bruttoeinkommen gestaffelt und beträgt maximal 2.500 Euro. Die Antragstellung kann frühestens 13 Wochen vor Beginn der Kursmaßnahme bzw. bis spätestens zwei Wochen nach Kursbeginn erfolgen.