Auf einem grauen Untergrund stehen vier graue Paragrafensymbole versetzt in einem Raum
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Güterbeförderungsgewerbe, Fachgruppe

Änderung des Kostenersatzes für Zulassungsstellen

Lesedauer: 1 Minute

08.04.2025

Im Bundesgesetzblatt BGBl. II Nr. 56/2025 (Änderung des Kostenersatzes gemäß § 40b Abs. 7 KFG 1967) wurde die Valorisierung des Kostenersatzes für die Zulassungsstellen gemäß § 40b Abs 7 und 8 KFG 1967 auf Grund der Veränderung des Verbraucherpreisindex von mehr als 5 % mit 65,60 Euro kundgemacht.

Es handelt sich um einen den Zulassungsstellen zustehenden Kostenersatz für die Vornahme der Zulassung, für die Ausstellung des Zulassungsscheines bei einer eingeschränkten Zulassung, für die Bewilligung zur Durchführung von Überstellungsfahrten oder für die Ausgabe von Probefahrtkennzeichen. Diese Erhöhung tritt am 7.4.2025 in Kraft.

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