Oberösterreich: Geförderte Arbeitnehmerschutz-Beratungen – Evaluierung psychischer Belastungen
Expert:innen unterstützen Betriebe bei der Umsetzung von gesetzlich vorgeschriebenen Schutzvorschriften
Einstellungen
Förderungswerber
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie große Unternehmen:
- Mit Firmensitz in Oberösterreich
- Voraussetzung bei der Förderauszahlung: Aktive Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer OÖ
Förderungszweck
Arbeitsplatzevaluierungen sind gesetzlich vorgeschrieben. Expert:innen unterstützen Sie bei der Umsetzung von ArbeitnehmerInnenschutzvorschriften. Diese geförderte Beratung darf nur durch speziell von der AUVA ausgewählte Expert:innen gemäß Beraterliste durchgeführt werden.
Förderungsgegenstand
Evaluierung psychischer Belastungen:
- Unterstützung des Arbeitgebers bei der Beurteilung psychischer Fehlbelastungen durch Arbeitsverhältnisse (Arbeitsplatz, Tätigkeit) nach den „vier Dimensionen“ im Sinne einer Verhältnisprävention gemäß ASchG (§ 7 ASchG).
- Information über die rechtlichen Vorgaben und Beratung zur konkreten Umsetzung im Betrieb.
- Erstellung von Dokumenten oder Unterlagen.
- Darüber hinaus je nach Bedarf zum Beispiel:
- Hinweis auf Informationsquellen der AUVA und der Arbeitsinspektion, auf sozialpartnerschaftlich abgestimmte Evaluierungs- und Dokumentationsformulare oder Internetseiten wie z.B. www.eval.at.
- Hinweis auf die kostenlose präventivdienstliche Betreuung durch die AUVA bei Betrieben bis zu 50 Mitarbeitern.
Achtung: Gefördert werden nur Beratungen (keine Seminare, Schulungen, Unterweisungen und Arbeiten von Sicherheitsfachkräften im Zuge deren Aufgabenerfüllung gem. ASchG §77).
Art und Ausmaß der Förderung
Es werden 75 % des Beratungshonorars (netto) jedoch max. 750 Euro, max. 67,50 Euro/Stunde (netto) in Form eines Zuschusses gefördert. Für die Förderung werden maximal 90,-- Euro/Stunde anerkannt.
Achtung: Reisekosten, Spesen und sonstige Auslagen sind nicht Gegenstand der Förderung.
Ausschlussgrund
Wenn mit der Beratung gestartet wurde, bevor der Förderantrag gestellt wurde. Wenn es eine wirtschaftliche Verflechtung zwischen dem Beratungsunternehmen und den Förderantragsteller gibt. Falls bereits eine geförderte Beratung zum Thema „Technischer Arbeitnehmerschutz“ im selben Beantragungsjahr in Anspruch genommen wurde.
Anmerkung
Die Förderung wird aus den Mitteln der AUVA finanziert. Abwicklung erfolgt durch die WKO Oberösterreich. Rückfragen bitte an das Umweltservice der WKO Oberösterreich T 05-90909-3634 bzw. E umweltservice@wkooe.at
Einreichung
Die Einreichung erfolgt über das Förderportal der Wirtschaftskammer Oberösterreich foerderungen.wkooe.at
Richtlinientext als PDF
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.