Graz bezuschusst Nutzung von Coworking Spaces mit maximal 125 Euro pro Monat
Ist abhängig von der Verfügbarkeit der Mittel - Zuschuss gilt für maximal 12 Monate
Einstellungen
Förderungswerber
Unternehmen aller Branchen mit Betriebsstandort Graz, die eine derartige Arbeitsform für ihr Geschäft wählen. Voraussetzung ist die selbständige Erwerbstätigkeit.
Förderungszweck
Ziel ist es neue Formen des Zusammenarbeitens speziell im mittelfristigen Bereich zu erleichtern, um damit das Innovations- und Kreativpotential in der Stadt Graz zu verstärken.
Förderungsgegenstand
Coworking Spaces stellen Arbeitsplätze und Infrastruktur (Netzwerk, Drucker, Scanner, Fax, Telefon, Beamer, Besprechungsräume) auf Tages-, Wochen- oder Monatsbasis zur Verfügung und ermöglichen die Bildung einer Gemeinschaft, welche mittels gemeinsamer Veranstaltungen, Workshops und weiterer Aktivitäten gestärkt werden kann.
Art und Ausmaß der Förderung
- Zuschuss iHv 50 % der Netto-Nutzungspauschale bzw. max. € 125,-- p.m. auf den Zeitraum von mindestens 6 bis maximal 12 Monaten
Einreichung
Nähere Informationen zu Coworking Arbeitsplatzförderung
Einreichung VOR Projektbeginn bei der Stadt Graz mittels folgendem Antrag.
Stadt Graz
Astrid Reinisch
Stigergasse 2 (Mariahilfer Platz)
8011 Graz
T +43 316 872 4814
F +43 316 872 4809
M astrid.reinisch@stadt.graz.at
Richtlinientext als PDF
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.