
EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom-Novelle 2025 kundgemacht
Termine der Fördercalls stehen fest
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Am 23. April 2025 wurde die neue EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom-Novelle 2025 kundgemacht. Mit der Veröffentlichung der Novelle 2025 können sich alle, die in erneuerbare Energien investieren wollen, vor Inbetriebnahme der geplanten Photovoltaikanlage einen Investitionszuschuss sichern.
Die neue Verordnung regelt die Durchführung und Abwicklung von Investitionszuschüssen für die Neuerrichtung und Erweiterung von Photovoltaikanlagen sowie auch für die gleichzeitige Anschaffung von Stromspeichern. Weiters werden auch die Rahmenbedingungen für die Förderabwicklung von Investitionszuschüssen für Wasserkraft-, Windkraft- und Biomasseanlagen definiert.
Mit der neuen Verordnung stehen nun die Termine der Fördercalls sowie die Höhe der Fördermittel und Fördersätze für das Jahr 2025 fest. Die Ticketziehung für den 1. Fördercall Photovoltaik startet am 23. April um 17 Uhr.
Der von Wirtschaftsminister Hattmannsdorfer angekündigte "Made in Europe-Bonus" wird mit dem 2. Fördercall am 23.6. 2025 zur Verfügung stehen.
Das Förderjahr 2025 im Überblick - kommende Termine
Fördercalls Investitionszuschuss
Photovoltaik: 23.04.2025 bis 08.05.2025
Windkraft: 28.04.2025 bis 19.05.2025
Wasserkraft: 29.04.2025 bis 03.06.2025
Biomasse: 07.05.2025 bis 21.05.2025
Ausschreibungen Marktprämie
Photovoltaik: 08.04.2025 bis 22.04.2025
Biomasse: 27.05.2025 bis 17.06.2025
Windkraft: 30.05.2025 bis 20.06.2025
Weitere Informationen und die Ticketziehungen siehe auf der Homepage der EAG-Abwicklungsstelle.