Haftungsbeschränkung bei beigestellter Ware
Muster-Schreiben für Kunden von Kraftfahrzeugwerkstätten zur Haftungsbeschränkung von bereitgestellter Ware − Stand 06/2023
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Es kommt immer häufiger vor, dass Kunden mit Ersatzteilen in die Kfz-Werkstatt kommen, um sich diese einbauen zu lassen werden immer häufiger. Wir möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass sich in solchen Fällen unterschiedliche technische und rechtliche Folgen ergeben. So z.B. wer bei Folgeschäden, Gewährleistung, kraftfahrrechtliche Genehmigungspflicht, Entfall der Herstellergarantie, etc. haftet.
Um Kunden über dieses Thema besser zu informieren und Sie sich selbst rechtlich besser absichern können, hat die Bundesinnung ein Formular zur Kundeninformation für Kfz-Betriebe erstellt.
Muster-Schreiben zur Kundeninformation zum Download:
Haftungsbeschränkung bei beigestellter Ware (.docx)
Haftungsbeschränkung bei beigestellter Ware (.pdf)
Stand: 02.06.2023