Metalltechniker, Bundesinnung
Lehrberuf Maschinenmechanik
Berufsprofil und Ausbildungsordnung
Lesedauer: 1 Minute
Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbstständig und eigenverantwortlich auszuführen:
- Technische Unterlagen lesen und anwenden,
- Arbeitsschritte, Arbeitsmittel und Arbeitsmethoden festlegen,
- Arbeitsabläufe planen, Arbeitsergebnisse beurteilen, Projekt- und Qualitätsmanagementsysteme anwenden,
- Fachgerechte Anwendung von einschlägigen Werkzeugen, Messgeräten, Fertigungs- und Arbeitsbehelfen,
- Erforderliche Materialien auswählen, beschaffen und überprüfen,
- Herstellen von Bauteilen auf konventionellen und rechnergestützten CNCWerkzeugmaschinen inklusive Erstellen und Optimieren der Fertigungsprogramme,
- Bauteile der elektropneumatischen, elektrohydraulischen Steuerungstechnik einbauen, justieren und parametrieren,
- Maschinen, Anlagen und Baugruppen zusammenbauen, einstellen, inbetriebnehmen, prüfen und betreuen während des Probelaufes bis zur Freigabe,
- Maschinen, Anlagen und Baugruppen optimieren, warten und instandsetzen,
- Zusammenarbeiten mit der Konstruktion, Fertigungs- und Arbeitsvorbereitung,
- Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen und Umweltstandards,
- Schutzmaßnahmen zur Verhütung von Personenschäden und Sachschäden einrichten, prüfen und dokumentieren,
- Technische Daten über den Arbeitsablauf und die Arbeitsergebnisse erfassen und dokumentieren,
- Kunden über Einsatz, Anwendung und Wartung der Maschinen, Anlagen und Baugruppen beraten,
- Anwendung von innerbetrieblichen und außerbetrieblichen Kommunikationssystemen, z.B. Produktionsplanungssystemen und Internet.
» Die gesamte Maschinenmechanik-Ausbildungsordnung 2004
» Änderung Maschinenmechanik Ausbildungsordnung 2007
» Änderung Maschinenmechanik Ausbildungsordnung 2011
Stand: 24.11.2020