Verwendung und Möglichkeiten der Weiternutzung von Chrom VI
Zulassungsentscheidung für Hartverchromung in der Galvanik: Die wichtigsten Fakten für Metalltechniker:innen
Lesedauer: 3 Minuten
Hinsichtlich der Verwendung von Chrom VI und über Möglichkeiten der Weiternutzung von Chrom VI sind auf europäischer Ebene wichtige Entscheidungen getroffen worden.
Im Dezember 2020 hat das CTAC Konsortium eine teilweise Zulassung zur Weiterverwendung von Chromtrioxid erhalten. Sechs Weiterverwendungen von Chromtrioxid wurden bei der europäischen Chemikalienbehörde ECHA beantragt. Für fünf Verwendungen wurde eine Zulassung bis 2024 erteilt.
Für die Verwendung "Dekoratives Verchromen" gibt es bisher keine Entscheidung der ECHA und dies bedeutet größte Vorsicht, da es hier zu einem Verbot von dekorativem Verchromen kommen könnte.
Besteht für Ihr Unternehmen Handlungsbedarf?
Nachdem es nicht nur CTAC, sondern auch andere Konsortien wie VECCO gibt, ist es schwierig, den Überblick zu den aktuellen Entwicklungen zu behalten. Mit der Zulassung sind Verpflichtungen der Oberflächenbetriebe verbunden.
Daher haben die Arbeitsgemeinschaft Oberflächentechnik (AOT) und die Bundesinnung der Metalltechniker die wichtigsten Informationen zusammengefasst:
- 2011 wurde Chrom VI im Rahmen der REACH Verordnung als potenziell gefährlicher Stoff identifiziert und darf nur noch in Verkehr gebracht und verwendet werden, wenn zuvor für Chrom VI und für definierte Verwendungen von Chrom VI eine entsprechende Zulassung beantragt wurde.
- Antragsteller:innen für eine solche Zulassung können Hersteller, Importeur oder nachgeschaltete Anwender:innen (z.B.: Galvanikbetriebe) sein, Anträge erfolgen meistens in Unternehmenszusammenschlüssen als Konsortium (wie VECCO oder CTAC)
- Einige Konsortien haben Anträge auf Weiterverwendung von Chrom VI für verschiedene Anwendungen gestellt und dafür die Zulassungen erhalten, manche Entscheidungen sind aber noch offen.
Was ist zu beachten?
Für alle Verwendungen von Chrom VI außer Dekorativem Verchromen gilt:
- Unternehmen, die sich dem VECCO angeschlossen haben, dürfen bis zur Zulassungsentscheidung Chrom VI (voraussichtlich 2021) weiter verwenden. Der Beitritt bei VECCO ist jederzeit möglich unter info@vecco.info
- Für Unternehmen, die sich CTAC angeschlossen haben, sind nun fünf Verwendungen von Chrom VI (unter Auflagen bis zum 21. September 2024 weiter möglich.
Der 18. März 2021 ist für Verwender von Chrom VI ein entscheidendes Datum:
- Nachgeschaltete Anwender:innen (Galvanikbetriebe) müssen Verwendungen an die ECHA gemäß Art. 66 REACH melden. Nachgeschaltete Anwender:innen müssen auch ihre Schlüsselfunktionen und eine Begründung für die Notwendigkeit der Schlüsselfunktionen an die ECHA gemäß Art. 66 REACH melden. Die Informationen müssen im ECHA-Meldungstool bereitgestellt werden (bitte vom Lieferanten einholen!)
In weiterer Folge
Bis zum 18. Juni 2021:
Nachgeschaltete Anwender:innen müssen erste Messungen der Exposition am Arbeitsplatz und Überwachungskampagnen für Luft und Abwasser abschließen. Die für die Überwachung zu verwendenden Vorlagen entnehmen Sie bitte den Merkblättern auf der Webseite von JonesDay Reach und den Sicherheitsdatenblättern der Lieferant:innen.
Für die Messungen können auch Daten aus dem Jahr 2020 eingemeldet werden, wenn sie den Vorgaben der Merkblätter auf JonesDay Reach entsprechen.
Achtung:
- Kontaktieren Sie Ihre Lieferanten um festzustellen, ob ein Unternehmen in der Lieferkette einen Antrag auf Zulassung gestellt hat und welchem Konsortium dies angehört.
- Sollte sich herausstellen, dass niemand in der vorgelagerten Lieferkette um eine Zulassung bei der ECHA angesucht hat ist die Verwendung von Chrom VI verboten!
Was gilt für dekoratives Verchromen?
Für "Dekoratives Verchromen" gilt:
- Sollte die Lieferkette für Chrom VI dem VECCO-Konsortium angehören, so ist bis zur Entscheidung der ECHA (Europäische Chemikalien-Agentur) eine Weiterverwendung von Chrom VI für "Dekoratives Verchromen" möglich
- Sollte die Lieferkette für Chrom VI dem CTAC-Konsortium angehören, so darf Chrom VI für verschiedene Anwendungen genutzt werden, für "Dekoratives Verchromen" ist die Entscheidung noch offen, sollte jedenfalls im Jahr 2021 erfolgen. Bis zu dieser Entscheidung ist Chrom VI für "Dekoratives Verchromen" zulässig.
- Sollte "Dekoratives Verchromen" im CTAC Konsortium keine Zulassung erhalten, ist dekoratives Verchromen mit dem Beschluss der europäischen Behörden augenblicklich verboten. Hier gibt es keine Übergangsfristen. VECCO Mitglieder sind hiervon nicht betroffen und dürfen bis zur Entscheidung weiter dekorativ verchromen (Informationen folgen!)
Detaillierten Ausführungen mit Hintergrundinformationen finden Sie im Informationsblatt und in der Infografik der AOT und der BI der Metalltechniker.
FAQ – Fragen und Antworten zu Chromtrioxid
Fragen Sie bei Ihren Lieferanten nach, wie die Weiterverwendung von Chrom VI organisiert wird, um auf Nummer sicher zu gehen.
Stand: 28.05.2024