
Rauchbare Hanfprodukte in der Trafik
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat entschieden: Getrocknete Hanfblüten mit weniger als 0,3 % THC unterliegen der Tabaksteuer und fallen somit unter das Tabakmonopolgesetz.
Lesedauer: 1 Minute
Allgemeines
Rauchbare Hanfprodukte werden somit in der Trafik verkauft. Das bringt neue Chancen aber auch neue Herausforderungen für die Trafikanten. Allgemeine Fragen und Antworten finden Sie auf der Website des Bundesministerium Finanzen.
TNRSG und AGES-Kontrollen
Rauchbare Hanfblüten unterliegen als "pflanzliche Raucherzeugnisse" den Produktvorschriften des TNRSG, das hat die Rechtsprechung schon vor einigen Jahren klargestellt.
Mit der jüngsten VwGH-Entscheidung und der Einführung dieser Produkte in der Trafik, nehmen diesbezügliche TNRSG-Vorschriften für den Trafikanten an Bedeutung zu. >>wichtige Vorschriften des TNRSG
Webinarreihe | Wirtschaft Informiert!
Detaillierte Informationen zum Thema CBD / Hanf in der Trafik finden Sie in unseren diesbezüglichen Webinaren mit ausgewählten Fachexperten.“
Webinar 1 (nur für Mitglieder)
Regierungsprogramm aktuell & Rauchbare Hanfprodukte in der Trafik
Webinar 2 (nur für Mitglieder)
Aufbau-Webinar Rauchbare Hanfprodukte in der Trafik – Fokus Kundenberatung