
Handlungsbedarf für bestimmte Signaturkarten in Registrierkassen
Sicherheitslücke bei Typ ACOS-ID 2.1
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In Bezug auf eine bestimmte Signaturkartenserie in Registrierkassen besteht für betroffene Betriebe Handlungsbedarf.
Bei Registrierkassen mit Signaturkarten des Typs ACOS-ID 2.1 wurde eine Sicherheitslücke („EUCLeak“) festgestellt. Die Zertifizierungsstelle verlängert daher die Zertifizierung für ACOS-ID 2.1 nicht, wodurch diese Karten ab dem 7. Juni 2025 nicht mehr den rechtlichen Vorgaben für Registrierkassen entsprechen und getauscht werden müssen. Nach Gesprächen seitens der WKÖ mit dem BMF können die betroffenen Signaturkarten noch so lange weiterverwendet werden, bis die neuen Karten erhältlich sind – Voraussetzung dafür ist, dass bereits vor Ablauf der Frist eine Vorbestellung erfolgt ist und nachgewiesen werden kann.
Weitere Informationen
- Ablauf der Bescheinigung für RKSV Signaturkarten des Typs ACOS-ID 2.1
Umfassende Informationen der WKÖ mit FAQs - Ablauf der Bescheinigung für RKSV Signaturkarten
BMF-Information