
Ablauf Signaturkarten in Registrierkassen
Sicherheitslücke bei Typ ACOS-ID 2.1
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Sehr geehrtes Mitglied,
wir möchten Sie darüber informieren, dass in Bezug auf eine bestimmte Signaturkartenserie in Registrierkassen für betroffene Betriebe Handlungsbedarf besteht.
Bei Registrierkassen mit Signaturkarten des Typs ACOS-ID 2.1 wurde eine Sicherheitslücke („EUCLeak“) festgestellt. Die Zertifizierungsstelle verlängert daher die Zertifizierung für ACOS-ID 2.1 nicht, wodurch diese Karten ab dem 7. Juni 2025 nicht mehr den rechtlichen Vorgaben für Registrierkassen entsprechen und getauscht werden müssen. Nach Gesprächen seitens der WKÖ mit dem BMF können die betroffenen Signaturkarten noch so lange weiterverwendet werden, bis die neuen Karten erhältlich sind – Voraussetzung dafür ist, dass bereits vor Ablauf der Frist eine Vorbestellung erfolgt ist und nachgewiesen werden kann.
Weitere Informationen
- Ablauf der Bescheinigung für RKSV Signaturkarten des Typs ACOS-ID 2.1
Umfassende Informationen der WKÖ mit FAQs - Ablauf der Bescheinigung für RKSV Signaturkarten
BMF-Information