
WKÖ begrüßt das Mittelstandspaket
In den wirtschaftlich stark angespannten Zeiten kommt die Entlastung für die KMU gerade recht
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Im Ministerrat vom 12. März 2025 wurde das Mittelstandspaket beschlossen. Darin enthalten sind auch wichtige steuerliche Maßnahmen, die österreichische Klein- und Mittelbetriebe entlasten sollen.
Erhöhung der Basispauschalierung in zwei Schritten
Die Komplexität des Steuersystems ist in den letzten Jahren enorm gestiegen. Die bürokratische Last ist insbesondere für KMU überproportional. Die steigenden Kosten werden für Unternehmen zunehmend zu einem Wettbewerbsnachteil. Der Ausbau der Basispauschalierung bringt eine Erleichterung insbesondere für kleinere und mittlere Gewerbebetriebe.
Laut Ministerratsbeschluss soll in einem ersten Schritt noch heuer die Umsatzgrenze für die Anwendung der Basispauschalierung von derzeit 220.000 Euro auf 320.000 Euro und der Durchschnittssteuersatz von derzeit 12 % auf 13,5 % angehoben werden. Die Erhöhung der neuen Umsatzgrenze soll auch für die Vorsteuerpauschalierung gelten. 2026 soll in einem zweiten Schritt eine Anhebung der Umsatzgrenze auf 420.000 Euro erfolgen und der Prozentsatz auf 15 % erhöht werden.
Die WKÖ hat sich vehement für den Ausbau von Pauschalierungsmöglichkeiten eingesetzt und freut sich über die angekündigten Änderungen der neuen Regierung.
Abschaffung der Belegausdruckpflicht
Ein weiteres positives Signal zum Bürokratieabbau der heimischen Betriebe ist die Ankündigung des Entfalls der Belegausdruckpflicht bei Rechnungsbeträgen bis 35 Euro.
NoVA-Befreiung für N1-Fahrzeuge
Von der geplanten Änderung alle N1-Fahrzeuge (leichte Nutzfahrzeuge) ab 1. Juli 2025 von der NoVA zu befreien, profitieren einerseits die Betriebe sowie werden andererseits Investitionsanreize geschaffen.
Die Gesetzwerdung dieser Maßnahmen bleibt abzuwarten. Die WKÖ wird darauf achten, dass dieser Teil des Regierungsprogramms möglichst bald umgesetzt wird.