Große Entlastung für kleine Unternehmen

Erhöhung der Kleinunternehmergrenze

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Aktualisiert am 21.09.2023

Kleiner Unternehmen wurden durch Bürokratie unnötig belastet: Die Kleinunternehmerregelung wurde in Österreich bis zu einer Umsatzgrenze von 30.000 Euro angewandt. Die Methode zur Ermittlung des steuerlichen Gewinns und die Steuererklärung verursachten hohen Aufwand.

Die Kleinunternehmergrenze wurde mit dem Jahr 2020 auf 35.000 Euro erhöht. Bis zu diesem Jahresumsatz können die Betriebe pauschal 45 % des Umsatzes als Betriebsausgaben geltend machen. Für reine Dienstleistungsunternehmen gilt ein Satz von 20 %. Zudem können Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden.

Die gesetzlichen Erleichterungen ersparen rund 350.000 KMU in Österreich 50.000 Steuererklärungen, 75 Mio. Euro Steuervolumen und 1 Mio. Stunden Bürokratieaufwand. 

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