Vektor-Illustration eines schwarzen, dicken Kabels, das vorne offen ist. Aus diesem Kabel ragen viele, kleine, schmale Kabel hinaus, deren Enden hell leuchten. Der Hintergrund ist links hell und rechts dunkel
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Update Breitband '25

Rückblick zur Informationsveranstaltung am 10.4.2025

Lesedauer: 8 Minuten

23.04.2025

Hintergrund 

Am 10.4.2025 fand auf Einladung der Abteilung für Rechtspolitik und des Fachverbands der Telekommunikations- und Rundfunkunternehmungen in der Wirtschaftskammer Österreich die gemeinsam mit dem Breitbandbüro im Bundesministerium für Wohnen, Kunst und Kultur, Medien und Sport (BMWKMS) und der Rundfunk- und Telekom Regulierungs GmbH (RTR) organisierte Online-Veranstaltung „Update Breitband '25“ aus der Legal Policy Report Reihe statt. 

Ziel der Veranstaltung war eine Bestandsaufnahme in Sachen Breitbandausbau – ein Blick zurück auf die vergangenen Jahre, die gerade zuletzt durch eine nie dagewesene Dynamik im Ausbau geprägt waren, ebenso wie der Blick auf aktuelle und bevorstehende Herausforderungen in diesem Bereich.

Im Fokus sollten dabei insbesondere die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Umsetzung des EU Gigabit Infrastructure Act in Österreich stehen, durch den noch bessere Rahmenbedingungen für einen zügigen Ausbau gigabitfähiger Kommunikationsnetze forciert werden sollen, ebenso wie Standardangebote nach BBA2030, durch die Unternehmen Zugang zu geförderten Breitbandnetzen erhalten sollen, um Markteintritte zu fördern und effektiven Wettbewerb auf der Endkundenebene sicherzustellen.

Die Experten des Bundesministeriums für Wohnen, Kunst und Kultur, Medien und Sport (BMWKMS) und der Rundfunk- und Telekom Regulierungsbehörde (RTR GmbH) gaben am 10.4.2025 ab 9:30 Uhr im Rahmen der Online Veranstaltung „Update Breitband ‘25“ (via MS Teams) einen Überblick über diese aktuellen Entwicklungen und standen anschließend für Fragen zur Verfügung. 

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Vortragende 

Gerhard Haidvogel, Obmann des Fachverbandes der Telekommunikations- und Rundfunkunternehmungen in der WKÖ, ging in seinen Grußworten auf die seit einigen Jahren laufenden Breitbandförderprogramme ein und attestierte diesen beachtliche Erfolge. Angesichts aktueller Rahmenbedingungen müssten freilich nunmehr neue Akzente gesetzt werden, wobei vor allem auch der bevorstehenden Evaluierung der Förderprogramme eine wichtige Rolle zukommen werde.

Insgesamt gehe es beim Thema Breitbandausbau darum dranzubleiben und vor allem auch Themen wie Kooperation, Vereinfachung von Verfahren und Transparenz beim Thema Bauprojekte zu verbessern und insgesamt den Schwung bisheriger Aktivität mit in die neue Legislaturperiode zu nehmen. 


Mag. Fjodor Gütermann, Leiter des Breitbandbüros im Bundesministerium für Wohnen, Kunst und Kultur, Medien und Sport (BMWKMS), präsentierte in seinem Vortrag zu Österreichs Weg in die Gigabit Gesellschaft zunächst die Eckpunkte des europäischen Wegs in die digitale Dekade – 5G Versorgung und Gigabit Netzanbindung aller besiedelten Gebiete, Beitrag der Kommunikationsziele zu Nachhaltigkeitszielen sowie die Herausforderung, Kommunikationsnetze selbst ressourceneffizienter zu machen, Investitionen vorrangig durch die Telekomindustrie sicherzustellen und staatliche Eingriffe nur in Gebieten mit Marktversagen vorzusehen.

Im Regierungsprogramm seien vor allem die Eckpunkte Forcierung des Glasfaser Ausbaus, Evaluierung der Initiative Breitband Austria 2030, Erhöhung der Take-up-Rate eischließlich entsprechender Anpassung im WEG, verpflichtende Einbindung der Gemeinden beim Ausbau und Erarbeitung eines Tiefbauatlas zur besseren Planung von Infrastruktur enthalten. Die Verfügbarkeit von hochleistungsfähigem Breitband habe zuletzt vor allem auch auf Gemeindeebene deutlich zugenommen.

Aus dem Digital Decade Country Report 2024 gehe hervor, dass die 5G-Verfügbarkeit in Österreich mit 96% deutlich über dem EU-Durchschnitt von 89,3% liege und außerdem 79% aller österreichischen Haushalte mit dem für die Nutzung von Applikationen, die hoher Bandbreiten bedürfen, besonders günstigen 3,4-3,8 GHz-Band, versorgt sind, deren Verfügbarkeit mit 50,6% ebenso über dem EU-Durchschnitt liege. Demgegenüber liege Österreich bei der Verfügbarkeit von Very high capacity networks (VHCN) mit 67,7% gegenüber dem EU-Durchschnitt von 78,8% immer noch zurück, hatte aber von 2022 auf 2023 mit 23,3% EU-weit den höchsten Zuwachs zu verbuchen (Verbesserung im EU-Ranking um 12,8 Prozentpunkte).

Mit Blick auf die nähere Zukunft ging er noch auf die Beschränktheit des Upgrade-Potentials von DOCSIS 3.0 auf DOCSIS 3.1-Netze ein und nannte als Meilensteine für das Jahr 2025 die Umsetzung des Gigabit Infrastructure Act (GIA) im österreichischen Recht, den Abschluss von BBA2020 Projekten, die Veröffentlichung von förderungskonformen BBA2030-Projekten, sowie die externe Evaluierung der Initiative BBA2030 durch die Institute WIK Consult und EcoAustria sowie die Aufnahme der Internet Service Provider in den Breitbandatlas.

In der Diskussion räumte er ein, dass zwischen der - sehr guten - 5G Verfügbarkeit (netz- und endgeräteseitig)  und der - eher noch durchschnittlichen - 5G-Nutzung (nutzerseitig) noch eine Lücke klaffe, wiewohl die Nutzung in den vergangenen Quartalen deutlich angestiegen sei. Was den Ausbau betreffe, werde man die Rahmenbedingungen weiter verbessern, die auf einen eigenwirtschaftlichen Ausbau abzielen und Unterstützung nur noch dort vorsehen, wo vom Markt keine hinreichenden Impulse für den Ausbau ausgehen. In die Evaluierung würden in jedem Falle Anbieter und deren Interessenvertretungen seitens der wissenschaftlichen Institute eingebunden werden. 

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Mag. Klaus Parrer, Leiter der Abteilung Recht - Telekommunikation im Bundesministeriums für Wohnen, Kunst und Kultur, Medien und Sport (BMWKMS), der dankenswerterweise kurzfristig für den verhinderten Mag. Stefan Vouk eingesprungen war, gab in seinem Vortrag einen Überblick über den EU Gigabit Infrastructure Act (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202401309 ) und die Herausforderungen bei dessen Umsetzung in Österreich. Als Nachfolgeregelung zur Richtlinie „Beschleunigung Breitbandausbau“ (2014) gehe es in der sog GIA-Verordnung der EU darum, den Netzausbau kostengünstiger und effizienter zu machen.

Es handelt sich also um eine evolutionäre Weiterentwicklung und nicht um eine revolutionäre Neuerfindung. Wiewohl der GIA in Verordnungsform ergangen sei und daher grundsätzlich keinen Umsetzungsbedarf nach sich ziehe, lasse er doch in bestimmten Bereichen mitgliedstaatliche Regelungsfreiräume, die es entsprechend auszufüllen gelte. Was das Telekommunikationsgesetz (TKG 2021) betreffe, so werde es allem voran um Anpassungen im 7. Abschnitt gehen.

Daneben seien aber noch weitere gesetzliche Regelungen, die teilweise in die Zuständigkeitsbereiche von Ländern und Gemeinden fallen, betroffen (Bauordnungen, Denkmalschutz, Umweltschutz uam). Der GIA solle in seinen wesentlichen Teilen ab dem 12.11.2025 anwendbar sein. Im Einzelnen werde es Neuerungen bzw. Anpassungen iZm Regelungen betreffend Zugang zu bestehenden physischen Infrastrukturen geben, und diese werden nicht nur Infrastrukturanbieter aus dem Telekommunikationsbereich betreffen.

Hier werde es um Transparenzregelungen gehen und um Verweigerungsgründe betreffend den Zugang, wobei das TKG 2021 hier bereits (mit § § 80 und 68) recht vorausschauende Regelungen enthalte und die bereits bestehenden Verzeichnisse ZIS und ZIB lediglich noch etwas ausgebaut werden müssten. Verfahren sollen schneller und effizienter werden, insbesondere solle spätestens innerhalb von vier Monaten ab Vorliegen eines vollständigen Antrages die Genehmigung durch die Behörde erteilt werden müssen. Wie und ob die Genehmigungsfiktion im Falle der Nichtentscheidung einer Behörde binnen vorgesehener Frist umgesetzt werden kann, sei noch Gegenstand von Diskussionen, da diese Frage sowohl bundes- als auch landesgesetzliche Kompetenzen betrifft.

Weitere Normen und Spezifikationen werde es auch noch betreffend gebäudeinterne physische Infrastruktur und Glasfaserverkabelungen geben (diese werden insbesondere Mehrparteienwohnhäuser betreffen). Regelungen betreffend den Zugang müssten jedenfalls behutsam austariert werden, um dem Verhältnismäßigkeitsgebot Rechnung zu tragen.

Im Zuge der Diskussion stellte er klar, dass Tower Companies als Betreiber bzw Eigentümer physischer Infrastrukturen gelten. Eine besondere Herausforderung der Umsetzung des GIA bestehe darin, dass dieser zahlreiche horizontale Auswirkungen auf unterschiedlichen Ebenen (Bund, Länder und Gemeinden) habe und es daher darum gehe, hier vor allem Bewusstsein unter allen Verantwortlichen zu schaffen und einen möglichst guten Informationsfluss zu gewährleisten.

Wiewohl es für konkrete Prognosen noch zu früh sei, so könne man aber doch davon ausgehen, dass der derzeit auf EU-Ebene noch abstrakt diskutierte Digital Networks Act Auswirkungen auch auf das durch den GIA festgelegte Regime haben werde. Mit konkreten Vorschlägen dazu ist frühestens Ende 2025 zu rechnen.


Dr. Anton Schwarz und Dr. Bernd Hartl, beide Team Festnetz- und Internetmärkte in der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH , gingen in ihrer Präsentation zu den Standardangeboten und Entgelten bei BA 2030 zunächst auf die Rolle der RTR iZm der Einräumung des Zugangs zu geförderten Netzen ein. Diese prüfe Standardangebote im Auftrag der FFG. Sie sei dabei den Zielen des TKG – der Förderung von Investitionen und Wettbewerb – verbunden.

Es seien zwei Standardangebote zu legen: eines für passiven und eines für aktiven Zugang. Die Anforderungen ergeben sich dabei aus den Zielen des Programms BBA2030 OpenNet. Es müssten in beiden Angeboten ein effektiver und nichtdiskriminierender Zugang auf aktiver und passiver Ebene eingeräumt werden, mit gleichen Bedingungen für alle Nachfrager.

Hinsichtlich der geographischen Verfügbarkeit gelte, dass es Standardangebote geben müsse, sofern Fördergebiet und privatwirtschaftlicher Ausbau in funktionalem und zeitlichem Zusammenhang stehen und sofern dieser direkt oder indirekt von Fördermitteln profitiert. In funktionalem Zusammenhang stehe alles, was sich „hinter“ einer geförderten oder teilweise geförderten Infrastruktur befinde. Zeitlicher Zusammenhang bestehe dann, wenn die Errichtung im Zuge eines geförderten Bauvorhabens erfolge. Das Gleichbehandlungsgebot erfordere es, dass gleiche Bedingungen für alle Nachfrager auf passiver und aktiver Ebene gelten.

Entgelte dürfen nicht höher sein als die Kosten abzüglich der Förderungen. Das teilnehmerabhängige Entgelt ist das Minimum aus Kosten und dem Entgelt, das sich aus Gleichbehandlung bzw Replizierbarkeit ergibt. Gleichbehandlung bedeutet in diesem Zusammenhang, dass alle Nachfrager auf der passiven bzw aktiven Ebene unter vergleichbaren Bedingungen die gleichen Entgelte bekommen müssen; Nachbildbarkeit bedeutet, dass Entgelte auf Aktiv- und ggf. auf Retailebene für einen (effizienten) Nachfrager nach passivem Zugang replizierbar sein müssen (ein entsprechendes Beispiel findet sich in der Folienpräsentation).

Für Standardangebote im Bereich passiver Zugang gilt, dass Vertragsmuster zu verwenden sind, ggf unter Beifügung geschäftsüblicher Ergänzungen und erforderlicher Anpassungen; die Veröffentlichung habe spätestens mit Inbetriebnahme zu erfolgen, jedenfalls aber so, dass allen ISPs (inkl. ISPs des Fördernehmers) ein zeitgleicher Marktauftritt möglich ist.

Für Anforderungen an den aktiven Zugang gibt es kein Muster, sondern eine Liste an Anforderungen und Mindestinhalten, wobei notwendige Inhalte im Anforderungsdokument (siehe Link in Präsentation) enthalten sind (in der Praxis haben sich als wesentlich erwiesen: Marktübliche SLAs, Fisten für die Bereitstellung der Leistungen, für die Störungsbeseitigung sowie den Produkt- und Betreiberwechsel und Pönalen im Falle der jeweiligen Nichterfüllung, Spezifikationen des Zugangs zu elektronischen Schnittstellen sowie die Übergabe an einen zentralen, gut zugänglichen Punkt.

In der anschließenden Diskussion wurde klargestellt, dass bei Nichteinhaltung der Bedingungen des Standardangebotes als ultima ratio sogar die Rückforderung von bereits gewährten Förderungen drohen kann. In der Praxis habe es tatsächlich vermehrt Probleme mit zu hoch angesetzten Entgelten gegeben. Man intensiviere hier aktuell die Gespräche mit den Betroffenen, um das Bewusstsein für die zahlreichen Detailfragen der Praxis zu schärfen. In jedem Falle stehe man in der RTR für Rückfragen und Beratungen in diesem Bereich gerne zur Verfügung. 

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Dr. Winfried Pöcherstorfer, Abteilung für Rechtspolitik in der WKÖ, der durch die Veranstaltung führte, dankte in seinem Schlusswort den Referenten für ihre Beiträge sowie den Teilnehmerinnen und Teilnehmern für ihr Interesse, betonte die Bedeutung eines regelmäßigen Austauschs zwischen allen Stakeholdern sowie die Bereitschaft der WKÖ und der dort vertretenen Branchen an der Mitwirkung im aktuellen Evaluierungsprozess und verlieh – insbesondere unter Hinweis auf die am 4. und 5.11.2025 in Linz stattfindenden Cable Days des FV Telekom Rundfunk – der Hoffnung Ausdruck, dass der konstruktive Austausch im Stakeholder Kreise seine Fortsetzung finden werde.

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