
Barrierefreiheit im Web: Anforderungen und Umsetzungstipps für Unternehmen im Tourismus und der Freizeitwirtschaft
Was bei Webseiten, Buchungs- / Reservierungs-Tools und Ticket-Webshops zu beachten ist
Lesedauer: 1 Minute
Mit 28.6.2025 gilt in Österreich das Barrierefreiheitsgesetz. Unternehmen in der Tourismus und Freizeitwirtschaft sind somit verpflichtet, ihre Dienstleistungen und Produkte allen Menschen zugänglich zu machen. Somit müssen auch Buchungsseiten, Webshops und Apps barrierefrei angeboten werden. Welche gesetzlichen Bestimmungen und technischen Anforderungen zu beachten und einzuhalten sind, erfahren Sie in zwei Kurzvideos mit der Inklusionsberaterin Claudia Miler.
Barrierefreiheit betrifft uns alle
In der Tourismus-, Freizeit-, Kultur- und Gesundheitswirtschaft gehören neben der eigenen Unternehmens-Webseiten auch Onlinetools zu den Standards. Im Zusammenhang mit Barrierefreiheit stellen sich somit ganz konkrete Fragen:
- Kann man auf Ihrer Hotelwebseite Zimmer reservieren?
- Bietet Ihr Reisebüro Onlinebuchungen an?
- Sind in Ihrem Restaurant Tischreservierungen online möglich?
- Haben Sie einen Ticket-Webshop?
Alle diese Services sind zur Barrierefreiheit verpflichtet.
Gesetzlicher Rahmen und Chancen für Unternehmen
Claudia Miler zeigt in dem Video, worauf Unternehmen bei ihren Webseiten und Online-Dienstleistungen achten müssen und klärt folgende Fragen:
- Was bedeutet Barrierefreiheit eigentlich?
- Was müssen Unternehmen tun, um den Anforderungen an die Barrierefreiheit gerecht zu werden?
- Welche Chancen eröffnet das Gesetz für ihr Unternehmen?
Praktische Tipps zur Umsetzung
In dem Video gibt Claudia Miler praktische Tipps zur Umsetzung barrierefreier Webangebote. Dabei geht es die Fragen:
- Wie stellen Sie fest, wie barrierefrei meine Webseite/mein Buchungstool ist?
- Welche Schritte kann oder muss ich setzen?
- Welche technischen Aspekte sind zu beachten?
- Wie lässt sich die Usability für verschiedene Zielgruppen verbessern?