
Massive Kritik an FTI-Abwicklung durch Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF): Reisebüros schlagen Alarm
Viele österreichische Reisende noch immer nicht entschädigt
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"„Obwohl die österreichischen Reisebüros bereits vor Monaten alle vom DRSF angeforderten Kundendaten – oftmals auf mehreren Wegen, online und per Post – übermittelt haben, sind auch 10 Monate nach dem FTI-Konkurs vielfach noch keine Auszahlungen vom DRSF erfolgt", ärgert sich Gregor Kadanka, Obmann des Fachverbandes der Reisebüros in der Wirtschaftskammer Österreich.
"Unsere Mitglieder berichten von unbearbeiteten Anträgen, von mehrfach angeforderten Unterlagen, von Fristen in Kundenbriefen, die zum Zeitpunkt der Zustellung bereits abgelaufen sind und von einer Hotline, die nach wie vor schwer erreichbar ist und dabei keine wirkliche Hilfestellung bietet. Die öffentlich geäußerte Behauptung, die Reisebüros seien für die Verzögerungen verantwortlich, ist damit nachweislich falsch", so Kadanka weiter.
Diese Vorgangsweise sorgt in der Branche für Unverständnis, zumal der Fachverband bereits kurz nach der FTI-Insolvenz in regelmäßigem Austausch mit dem DRSF stand, um eine unbürokratische und einfache Abwicklungsmöglichkeit für die österreichischen Reisebüros und deren Kund:innen zu finden. „Leider wurden alle unsere Vorschläge, insbesondere für eine praktikable und unkomplizierte Datenübermittlung, vom DRSF abgelehnt. Das erst vier Monate nach der Insolvenz zur Verfügung gestellte Portal für Reisebüros kam aus Sicht der Branche viel zu spät und hat – wie die aktuelle Situation zeigt – die Erwartungen nicht erfüllt", erklärt Kadanka.
In den wenigen Fällen, in denen bereits eine Auszahlung an Kund:innen erfolgte, wurde diese teilweise um die Provision des Reisebüros gekürzt - ein Vorgehen, das der Fachverband für rechtswidrig hält, da sowohl die Pauschalreiserichtlinie als auch das BGB eine vollständige Rückerstattung des Reisepreises vorsehen.
Unklar ist auch, wie mit Fällen umzugehen ist, in denen Reisevermittler im Namen der Kund:innen in Vorleistung getreten sind. Nach der EU-Pauschalreiserichtlinie müssten auch diese Zahlungen abgesichert sein – der DRSF verfolgt hier jedoch eine andere Auslegung.
"Als Verband fehlt uns leider eine direkte Klagemöglichkeit gegen den DRSF, so dass betroffene Reisebüros und Kund:innen gegebenenfalls den Rechtsweg selbst beschreiten müssten. Wir haben die unseres Erachtens klar richtlinienwidrige Rechtslegung des DRSF jedoch zum Anlass genommen, uns direkt mit der Aufsichtsbehörde des DRSF - dem deutschen Justizministerium - in Verbindung zu setzen. Darüber hinaus prüfen wir die Möglichkeiten einer entsprechenden Beschwerde bei der EU-Kommission", so Kadanka.
Abschließend warnt der Branchenvertreter vor langfristigen Folgen: "Die unzureichende Abwicklung schadet dem Produkt Pauschalreise massiv und stößt bei Kund:innen und Reisebüros zurecht auf großes Unverständnis".