
Adventregelung für Autobusse in Wien
Was ist die Buszone? Wann brauche ich eine Einfahrtskarte? Wo kann ich sie bestellen?
Lesedauer: 3 Minuten
Tipp:
Generelle Regelung für die Bezirke 1, 6, 7, 8 und 9
> direkt zu den Details zur Regelung an Adventsamstagen
Hintergrund
Das hohe Autobusaufkommen an Adventsamstagen in Wien führte in der Vergangenheit regelmäßig zu Beschwerden aus den verschiedenen Bezirken. Trotz Einrichtung eigener Aus- und Einsteigstellen und einer besonderen Betreuung kam es zu Problemen sowohl bei den Aus- und Einsteigstellen selbst als auch bei den Zu- und Abfahrtsrouten. Diese Adventregelung gilt in Ergänzung zur bestehenden Regelung im ersten Bezirk (innerhalb Ring und Kai).
Zielsetzung
Die Regelung soll die Zufahrt so reglementieren, dass maximal eine bestimme Anzahl von Bussen zu den Aus- und Einsteigstellen zufahren können, die anlassbezogen eingerichtet werden. Für diese Busse stehen außerdem eigene Parkplätze zur Verfügung. Der übrige Autobusverkehr (Transferfahrten, Stadtrundfahrten usw.) soll ungehindert aufrecht bleiben.
Was wird gemacht?
Für bestimmte Teile Wiens (umfasst die gesamten Bezirke 1., 6., 7., 8. und 9.) wird eine flächendeckende Zone festgelegt, in die an Adventsamstagen nur Autobusse mit gültiger Einfahrtskarte einfahren dürfen. Diese gilt unabhängig vom ganzjährig bestehenden Busfahrverbot in der Wiener Innenstadt (innerhalb Ringstraße und Franz-Josefs-Kai).
Wer erhält Einfahrtskarten?
Es gibt zwei Varianten von Einfahrtskarten:
Tageseinfahrtskarten
- Für die spezielle Zufahrt an Adventsamstagen (damit verbunden ist die Nutzung spezieller Aus- und Einsteigstellen und eigener Parkplätze)
Dauereinfahrtskarten
- Für die Zufahrt zu Hotels, Theater und ähnlichem, sowie für Transferfahrten in der Zone
- Für Fremdenführer und das Wiener Stadtrundfahrtengewerbe
Tageseinfahrtskarten an den Adventsamstagen
Die Einfahrtskarten für einen bestimmten Adventsamstag sind auf der Seite der Stadt Wien zu buchen und im Vorhinein mittels Kreditkarte zu bezahlen.
Für den Fall, dass es zum Zeitpunkt der Buchung eines bestimmten Einfahrtstages nicht möglich ist, das Kennzeichen des einzusetzenden Busses anzugeben, besteht die Möglichkeit, bis eine Woche vor dem gebuchten (und bezahlten) Termin das Kennzeichen bekannt zu geben. Nachdem das zu verwendende Kennzeichen bekannt gegeben wurde, sind keine Änderungen mehr möglich.
Die maximale Anzahl der auszugebenden Einfahrtskarten pro Tag wird gesondert festgelegt. Zusätzliche Maßnahmen wie Beschränkungen der Zufahrtszeiten, Festlegung bestimmter Parkplätze, usw. sind möglich.
Details inkl. Karte finden Sie in unserem Infoblatt Adventregelung in Wien (ab S. 7.).
Vorgang der Buchung:
Die Karte wird – nach Eingabe des Kennzeichens - als PDF-Dokument per E-Mail zugeschickt. Sie ist auszudrucken und im Bus gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe zu legen.
Dauereinfahrtskarte für Transferfahrten
Zum Erreichen von Betrieben in der Zone, die regelmäßig von Busgruppen angefahren werden, besteht die Möglichkeit, über den WKO Online Ratgeber oder den b2b-Busguide Einfahrtskarten zu bestellen, um die Zufahrt zu den Betrieben sicherzustellen. Dafür wird ein Kostenersatz pro Karte in Höhe von 54 Euro inkl. MwSt. eingehoben.
Dies betrifft Mitglieder der Fachgruppen Hotellerie, Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe, Autobusunternehmen, Kraftfahrschulen sowie bestimmte Gastronomiebetriebe.
Folgende Schlüssel gelten:
- Hotels in der Zone: eine Einfahrtskarte je 25 Betten
- Hotels außerhalb der jeweiligen Zone: maximal fünf Karten
- Österreichische Autobusunternehmen in- und außerhalb der Zone: eine Karte je Bus (laut Konzessionsumfang)
- Fahrschulen: eine Karte je angemeldetem Autobus
- Übrige Gruppen innerhalb der Zone: eine Einfahrtskarte je Unternehmen
Bei mehrtägigen Aufenthalten der Gruppe in Wien übergibt das Hotel die Berechtigungskarte an den jeweiligen Buslenker, der damit die Zone jederzeit befahren darf. Zum erstmaligen Erreichen des Betriebes – und auch zum Verlassen am letzten Tag des Aufenthaltes – erhält das Unternehmen auch eine schwarz-weiß Version, die, durch das Hotel ausgefüllt, an den jeweiligen Busunternehmer (Reiseveranstalter) per E-Mail weitergeben werden kann/muss.
Mit Hinterlegung dieser Karte hinter die Windschutzscheibe ist die Einfahrt an den jeweils angegebenen Tagen möglich. In gleicher Weise ist auch die Zufahrt zu Theatern und Veranstaltungsstätten geregelt.
Diese Karten berechtigen zum Einfahren in die Zone; sie berechtigen jedoch nicht zur Nutzung der für Tageseinfahrtskarteninhaber geschaffenen Aus- und Einstiegstellen und der zugeordneten Parkplätze. Es wird mit dieser Einfahrtskarte auch die bestehende Regelung des Einfahrtsverbotes innerhalb Ring und Kai für Autobusse nicht aufgehoben.
Dauereinfahrtskarten für Fremdenführer und das Wiener Stadtrundfahrtengewerbe
Die bereits bisher für die Innenstadt zur Zufahrt zur Albertina geltenden Einfahrtskarten für diese Gruppen bleiben weiterhin aufrecht und ermöglichen die jederzeitige Einfahrt in die Buszone zur Durchführung der entsprechenden Stadtbesichtigung. Diese Karten werden von den jeweiligen Fachgruppen der Wirtschaftskammer Wien an deren Mitglieder ausgegeben.
Diese Karten berechtigen zum Einfahren in die Zone; sie berechtigen jedoch nicht zur Nutzung der für Tageseinfahrtskarteninhaber geschaffenen Aus- und Einstiegstellen und der zugeordneten Parkplätze. Es wird mit dieser Einfahrtskarte auch die bestehende Regelung des Einfahrtsverbotes innerhalb Ring und Kai für Autobusse nicht aufgehoben.
Stand: 22.04.2025