Pastus+
Informationen und News
Lesedauer: 1 Minute
Abschluss einer Vereinbarung mit GMP+
AMA-Marketing hat mit GMP+ International eine Vereinbarung zur wechselseitigen Anerkennung von Audits abgeschlossen.
Der Geltungsbereich erstreckt sich auf alle Bereiche des Systems pastus+ mit Ausnahme der fahrbaren Mahl- und Mischanlagen (bei GMP+ nicht vorhanden).
Eine Inanspruchnahme der Vereinbarung ist für beide System ab 13.03.2018 möglich.
Abschluss einer Zusatzvereinbarung mit QS
Mit dem QS-System wurde durch Abschluss einer Zusatzvereinbarung der Geltungsbereich jener Unternehmen erweitert, die eine wechselseitige Anerkennung von Audits in Anspruch nehmen können.
Mit dieser Zusatzvereinbarung können nun auch
- Einzelfuttermittelhersteller, unter 1000t Jahresproduktion (Richtlinie pastus+ Kleinmengenregelung bzw. Leitfaden QS-Inspektion für Kleinsterzeuger von Einzelfuttermitteln) und
- Privat Labeler, (Futtermittelhersteller, die den Produktionsprozess durch ein anderes Unternehmen durchführen lassen)
ohne weiteres Audit am jeweils anderen QS-System teilnehmen.
Eine Inanspruchnahme der Zusatzvereinbarung ist ab sofort möglich. Die Anmeldung von pastus+ Kleinsthersteller am QS-System kann nur von der AMA-Marketing durchgeführt werden.
Bei Fragen zum Qualitätssicherungssystem können Sie sich an Herrn DI Langanger (Tel.: +43 1 33151 - 4947 michael.langanger@ama.gv.at) von der AMA-Marketing wenden.
Stand: 15.01.2021