Agrarhandel, Landesgremium

Pflanzenschutzmittel im Haus- u. Kleingarten

Tipps zur sachgerechten Anwendung

Lesedauer: 1 Minute

Die Pflanzenschutzmittelverordnung 2011 sieht unter anderem vor, dass Vertreiber (Einzelhandelsunternehmen), die Pflanzenschutzmittel für den Haus- und Kleingartenbereich für private Anwender (Letztverbraucher) verkaufen, den Kunden Informationen über die Risiken der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln zur Verfügung zu stellen haben. Die Zulassungs- und Genehmigungsinhaber von Pflanzenschutzmitteln (Erzeuger, Importeure) haben den Vertreibern die entsprechenden Informationen zur Verfügung zu stellen.  Diese Pflanzenschutzmittel müssen im Übrigen auch speziell für die Verwendung im Haus- u. Kleingartenbereich gekennzeichnet sein.

Von der Industrie Gruppe Pflanzenschutz (IGP - Haus- und Gartenausschuss) wurde der Folder „10 Tipps zur sachgerechten Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Haus- und Kleingarten“ entwickelt. Mit dieser Broschüre kommt die IGP der Informationsverpflichtung gemäß § 1 Abs 4 PflanzenschutzmittelVO nach. Selbstverständlich können Sie auch die Information eines anderen Anbieters oder selbsterstellte Dokumente verwenden.

 

Novelle PSM-Verordnung 2011 – BGBl II 212/2015

Die Bestimmungen über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln für den Haus- und Kleingartenbereich wurden im Hinblick auf die neuen Einstufungsvorschriften der CLP-Verordnung ergänzt. Weiters wird klargestellt, dass auch für berufliche Verwender zugelassene Pflanzenschutzmittel durch solche Verwender im Haus- und Kleingartenbereich angewendet werden dürfen, wenn die entsprechenden Anforderungen hinsichtlich bei gefährlichen Eigenschaften erfüllt sind. Die Packungsgrößen sind in diesem Fall nicht limitiert.

Stand: 24.11.2022

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