Gründerinformation kompakt
Erstinformationen für Handelsagenten
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Wann bin ich Handelsagent?
Sie sind Handelsagent, wenn Sie von einem Unternehmen ständig betraut wurden, Geschäftsabschlüsse zu vermitteln oder abzuschließen und Sie diese Tätigkeit selbstständig und gewerbsmäßig ausüben.
Ausgenommen sind dabei Geschäfte über unbewegliche Sachen, d.h. Immobilienvermittlungen bzw. die Vermittlung von Wertpapieren und Versicherungen. Diese Geschäfte sind anderen (reglementierten) Gewerben vorbehalten.
Handelsagenten handeln auf fremden Namen und fremde Rechnung und sind vor allem im „Business-to-Business“ Bereich also „von Unternehmer zu Unternehmer“ (und nicht zu Konsumenten) tätig.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Stand: 23.10.2019