Lebensmittelhandel, Landesgremium

Verpackungsholzkontrollen von Sendungen aus China und Weißrussland ab 1. Oktober 2018

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Seit 2013 unterliegen bestimmte Steinwaren aus der Volksrepublik China der Kontrolle des Pflanzenschutzdienstes, um zu begutachten, ob das Verpackungsholz als Ladungsträger frei von Schädlingen ist. Mit 01.04.2015 wurde der Warenkreis um weitere Steinerzeugnisse, keramische Erzeugnisse und  flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl erweitert.

Die Phytosanitärkontrolle hat nicht zwingend an der ersten EU-Außengrenze zu erfolgen, sondern kann auch am Bestimmungsort der Sendung durchgeführt werden. Der Bestimmungsort hat verpflichtend ein zugelassener Warenort zu sein, der vom Bundesamt für Wald (BFW) für die Durchführung dieser Kontrollen zusätzlich bewilligt werden muss. Dafür hat er über eine genau definierte Infrastruktur zu verfügen (siehe Merkblatt des BFW – im Download Bereich“). Es muss nicht jede Sendung kontrolliert werden, da das BFW die Kontrollfrequenz im Verordnungsweg festlegt.

 

Nunmehr wurde die Kontrolle mit 01.10.2018 auch auf Sendungen aus Weißrussland (Belarus) ausgeweitet und die Liste der kontrollpflichtigen Waren wurde beachtlich verlängert. Holzerzeugnisses, weitere Metallerzeugnisse, diverse Maschinen und Fahrzeugteile sind beispielsweise davon betroffen. Die Liste aller nunmehr kontrollpflichtigen Waren aus China und Weißrussland und die risikobasierte Mindestfrequenz der Pflanzenschutzkontrollen finden Sie im Download Bereich.

 

Die Importeure der gegenständlichen Waren werden im Verordnungswege zu einer Voranmeldung der kontrollpflichtigen Sendungen verpflichtet. Diese Voranmeldung ist im Interesse des Spediteurs/Importeurs um Wartezeiten bzw. Stehzeiten zu vermeiden. Die Transportmittel dürfen ausnahmslos nur nach Genehmigung durch das BFW geöffnet werden. Auch dann, wenn eine Entladeerlaubnis im Versandverfahren erteilt wurde. Ohne die phytosanitäre Freigabe durch das BFW kann keine Verzollung stattfinden.

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesamt für Wald.

Stand: 04.09.2018