
Regierung einigt sich auf Ende von Zuverdienst beim Arbeitslosengeld
Die Bundesregierung setzt mit der Arbeitsmarkt-Reform eine langjährige Forderung der Wirtschaftskammer um. WKOÖ-Präsidentin Doris Hummer begrüßt das als richtigen und wichtigen Schritt in der Arbeitsmarktpolitik.
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Wie die Bundesregierung nach ihrer zweitägigen Klausur präsentiert hat, soll es zu Arbeitsmarktmaßnahmen kommen, die langjährige Forderungen der Wirtschaftskammer umsetzen. Eine dieser Maßnahmen wird die Reform der geringfügigen Beschäftigung darstellen. Durch die Novellierung der Zuverdienstmöglichkeiten zum Arbeitslosengeld wird dem „Einkommens-Modell“ Arbeitslosengeld + geringfügiger Einkommen endlich ein Riegel vorgeschoben. Ausnahmen soll es weiterhin für ältere Arbeitnehmer und für Langzeitarbeitslose geben.
„Betriebe, die nicht wissen, wie sie ohne die dringend benötigten Mitarbeiter zurande kommen sollen, haben kein Verständnis dafür, dass die Zuverdienstgrenzen in der Arbeitslosigkeit so lange nicht angetastet wurden“, so WKOÖ-Präsidentin Doris Hummer. „Solange man mit dem Arbeitslosengeld und einem Nebenjob gleich viel oder mehr als mit regulärer Arbeit verdient, werden freie Stellen weiter unbesetzt bleiben.“
„Eine neue Arbeitsmarktpolitik, wie wir sie fordern, muss mehr Bewegung in den Arbeitsmarkt bringen und mit den richtigen Maßnahmen dafür sorgen, dass die Wiederaufnahme einer regulären Beschäftigung attraktiver ist als der Verbleib in der Arbeitslosigkeit“, so Doris Hummer. „Derzeit verhindern etwa die zu geringe Differenz zwischen Erwerbseinkommen und Arbeitslosengeld, bestehende Zuverdienstmöglichkeiten, ein unflexibler Berufs- und Entgeltschutz und eine uneinheitliche Vorgangsweise bei der Verhängung von Sanktionen viele mögliche Jobaufnahmen. Mit dem Ende der Zuverdienstmöglichkeiten wird jetzt ein erster wichtiger Schritt umgesetzt.“