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Kostenloses Webinar | Geänderte Regeln für F-Gase (HFKW) und ozonabbauende Stoffe (ODS) 

am 22.4.2024 | 11:00 – 12:00 Uhr 

Lesedauer: 1 Minute

14.09.2024

Informieren Sie sich über die wesentlichen Inhalte der neuen EU-Verordnungen über HFKW-Quoten, Verwendungsverbote, Exportbeschränkungen sowie über die Maßnahmen zur Verringerung von ozonabbauenden Stoffen (ODS).

Von den Änderungen der F-Gase Verordnung (EU) 2024/573 sind Unternehmen betroffen, die F-Gase herstellen, verwenden, rückgewinnen oder zerstören, Erzeugnisse mit F-Gase in Verkehr bringen, mit F-Gasen betriebene Einrichtungen installieren, warten und betreiben sowie mit F-Gasen verwandte Stoffe einführen, ausführen, in Verkehr bringen oder zerstören.

Die Verwendung von ozonabbauenden Stoffen (ODS) in neuen Geräten ist in der EU bereits verboten. Die neuen Regelungen zielen nun auf Bestandsanlagen ab. Betroffen von der Verordnung (EU) 2024/590 sind Unternehmen, die ozonabbauende Stoffe produzieren, einführen, ausführen, Inverkehrbringen, lagern, liefern, recyclen, aufarbeiten, und zerstören. 

Referent

DI Dr. Marko Susnik | WKÖ | Umwelt- und Energiepolitik

Moderation

DI Jürgen Neuhold | WKO Oberösterreich | Umweltservice

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