Detailansicht eines Taschenrechners, Euro-Banknoten, Stiftspitze und Unterlagen mit Zahlentabellen
© Stockfotos-MG | stock.adobe.com

Abgaben für Betreiber einer mineralischen Gewinnungsstätte

Inflationsanpassung erst mit 1.1.2024 

Lesedauer: 1 Minute

Das OÖ Landschaftsabgabegesetz legt die Höhe der indexgebundenen Landschaftsabgabe von 15,95 Cent pro Tonne gewonnenen und verwerteten mineralischen Rohstoff fest. Ausnahmen von der Abgabepflicht sind in § 1 Abs. 2 genannt. Abgabepflichtig ist der Betreiber einer Gewinnungsstätte eines abgabepflichtigen Materials. Die Abgabenbehörde ist die Landesregierung. 

Unter Berücksichtigung der Entwicklung der jüngsten Vergangenheit soll durch Änderung des § 5 Abs. 2 die Inflationsanpassung nicht bereits per 1. Jänner 2023 stattfinden, sondern erst per 1. Jänner 2024. Die Abgabenbehörde hat zwecks Einspeisung in das OÖ Rohstoffinformationssystem festgelegte Daten der zuständigen Dienststelle des Amtes der Landesregierung zu übermitteln. 

Die Novelle wurde am 14. November 2022 kundgemacht und tritt mit 15. November 2022 in Kraft und betrifft alle mineralische Rohstoffe gewinnende Betriebe.

Stand: 15.11.2022

Weitere interessante Artikel
  • CE Kennzeichnung auf einem elektronischem Gerät
    CE – Harmonisierten Normen für pyrotechnische Gegenstände
    Weiterlesen
  • Nahaufnahme eines blauen Helmes, einer reflektierenden Skibrille, in der sich eine Person in Skianzug und Snowboard spiegelt, sowie darunter liegender, heller Handschuhe, auf einer Holzplatte liegend. Im Hintergrund sind verschneite Berge
    Änderung bei harmonisierten Normen für Gehörschützer, persönliche Absturzschutzausrüstung und Geräte für Augen- und Gesichtsschutz
    Weiterlesen
  • Dunkelbraunes zugeschnittenes Papier in Form eines LKWs mit drei im Kreis verlaufenden Pfeilen in hellem Beigeton auf Papier in selben Farbton
    Ausschreibungen Abfallvermeidungs-Förderungen gestartet
    Weiterlesen