
CE – Beschluss zur Benennung einer Unionsprüfeinrichtung für elektromagnetische Verträglichkeit
Regulierungsbehörde für Kommunikation der Republik Litauen wird als Unionsprüfeinrichtung für elektromagnetische Verträglichkeit benannt
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Die Regulierungsbehörde für Kommunikation der Republik Litauen (Communications Regulatory Authority of the Republic of Lithuania), Mortos g. 14, LT-03219 Vilnius, Litauen, wird hiermit als Unionsprüfeinrichtung für elektromagnetische Verträglichkeit benannt. Die Benennung als Unionsprüfeinrichtung gemäß Artikel 1 des vorliegenden Beschlusses wird gemäß Artikel 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1267 bis zum 14. April 2030 und danach alle fünf Jahre überprüft.
Der Durchführungsbeschluss wurde im Amtsblatt der Europäischen Union am 25. März 2025 kundgemacht und tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft. Betroffen sind alle Unternehmen, die genannte Geräte in der EU auf den Markt bringen, einführen oder vertreiben sowie Konformitätsbewertungsstellen.
Links
- Durchführungsbeschluss (EU) 2025/526 zur Benennung einer Unionsprüfeinrichtung für elektromagnetische Verträglichkeit gemäß der Verordnung (EU) 2019/1020
- Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 zur europäischen Normung
- Verordnung (EU) 2019/1020 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten sowie zur Änderung der Richtlinie 2004/42/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 765/2008 und (EU) Nr. 305/2011
- Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)
- WKO-Infos zur CE-Kennzeichnung