
Einführung einer Oö. Energieausweisdatenbank
Oö. Bautechnikgesetz-Novelle 20025
Lesedauer: 1 Minute
In Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1275 werden Bestimmungen bezüglich Energieausausweis und deren elektronische Speicherung, Zugang und Abfrage in der Oö. Energieausweisdatenbank im Oö. Bautechnikgesetz verankert. In der Oö. Energieausweisdatenbank werden dazu personenbezogene Daten und Energieausweisdaten gemäß landes- und bundesrechtlichen Vorschriften verarbeitet. Die Eigentümer eines Gebäudes oder eine Nutzungseinheit erhalten Zugang zum Energieausweis.
In der Oö. Bauordnung erfolgen Klarstellungen im Geltungsbereich betreffend eisenbahn-, seilbahn-, luftfahrt- und schifffahrt- bzw. bergrechtlichen Anlagen. Umgesetzt wird dazu das Erkenntnis LVwG-154046/17/JS im Landesrecht.
Die Oö. Bautechnikgesetz-Novelle 2025 wurde am 13. März 2025 kundgemacht. Die Änderungen im § 1 Abs. 3 Bauordnung treten mit 1. April 2025 in Kraft. Alle anderen Bestimmungen gelten ab 1. Oktober 2025.
Links
- LGBl. Nr. 21/2025 – Oö. Bautechnikgesetz-Novelle 2025
- Oö. Bauordnung 1994
- Oö. Bautechnikgesetz 2013
- Richtlinie 2024/1275/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
- Energieausweis-Vorlage-Gesetz