Person mit weißem Haarnetz, weißer Arbeitsbekleidung und blauen Handschuhen kontrolliert eine Liste und tippt in einem Taschenrechner ein, während Becher auf einer Waage stehen
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Formaldehyd als Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 2 und 3 genehmigt

Durchführungsbeschluss 2020/1763/EU

Lesedauer: 1 Minute

Vorbehaltlich der Spezifikationen und Bedingungen im Anhang der Verordnung wird Formaldehyd als Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 2 und 3 genehmigt.

Die Verordnung wurde am 26. November 2020 kundgemacht und tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die Genehmigung gilt von 1. Februar 2022 bis 31. Jänner 2025.  



Weitere Informationen:

 

Stand: 09.12.2020

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