Man sieht das Symbol eines gelben Dreiecks mit einem schwarzen Rufzeichen auf blauem Hintergrund. Das Icon wird von einer Hand gehalten und symbolisiert Gefahr.
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Vorsicht Falle!

Wirtschaftskammer Oberösterreich warnt vor Firmen, die zu übereilten Unterschriften drängen

Lesedauer: 2 Minuten

08.04.2025

Es erreichen uns immer wieder Beschwerden von Unternehmen, die Schriftstücke schnell und ohne Zeit für eine genaue Prüfung, unterschreiben „müssen“ und nachher feststellen, dass sie damit einen teuren Vertrag abgeschlossen haben.

Wir warnen daher wieder einmal vor Vertretern, welche mit geschickter Taktik und oft auch mit Druckausübung andere Unternehmen zu übereilten Vertragsabschlüssen für Werbeeinschaltungen, Einträgen in Unternehmensregister oder derartigen Apps verleiten. Oft werden die Vertragsbedingungen, insbesondere Kündigungsmöglichkeiten mündlich erklärt und mündliche Zusagen gemacht. Der schriftliche Vertrag sieht dann jedoch ganz anders aus! Von Betroffenen Unternehmern wird uns berichtet, dass häufig der Eindruck entstanden sein soll, es handle sich bei solchen Eintragungen um offizielle Leistungen der jeweiligen Gemeinde oder Stadt.

Beispiele für klassische Lockfallen: 

  • Es wird der Eindruck erweckt, es handle sich nur um eine kostenlose „Daten-Aktualisierung“, tatsächlich entstehen erhebliche Kosten.
  • Im persönlichen Gespräch wird ausdrücklich eine Laufzeit von 1 Jahr zugesichert, in den Vertragsunterlagen findet sich dann eine Bindung von bis zu 10 Jahren.
  • Vertragspassagen werden manchmal bewusst abgedeckt.
  • Es wird mündlich erklärt, die Unterschrift würde für den Datenschutz benötigt. 
  • Der Unternehmer soll unterschreiben, er könne es sich dann noch 14 Tage überlegen. Dieses mündlich vereinbarte Rücktrittsrecht steht nicht in den schriftlichen Verträgen und dieses zu beweisen ist äußerst schwierig.

Wichtig:

  • Unterschreiben Sie Angebote oder sonstige Schriftstücke nie sofort, wenn Sie sich bedrängt fühlen. Nehmen Sie sich die Zeit, eventuell mündlich gemachte Zusicherungen insbesondere zur Vertragsdauer und Kündigungsmöglichkeit zu überprüfen.
  • Stehen Sie unbekannten Werbe- oder Eintragungsangeboten kritisch gegenüber.
  • Füllen Sie keine Formulare aus und unterschreiben Sie nichts, ohne alles genau gelesen zu haben.
  • Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen!
  • Weisen Sie Dienstnehmer an, keine Unterschriften zu tätigen, wenn sie den Sachverhalt nicht eindeutig zuordnen können.
  • Falls Sie einen Vertrag abschließen, behalten Sie eine von beiden Seiten unterschriebene Ausfertigung. 

Verträge, die unter Druck oder bewusster Irreführung zustande gekommen sind, können an sich angefochten werden, wobei es in der Praxis meist große Beweisprobleme gibt.

Verbotene telefonische Vertragsanbahnung:

Telefonanrufe zu Werbezwecken sind ohne vorherige Zustimmung zur Vertragsanbahnung nach dem Telekommunikationsgesetz verboten! Das gilt auch zwischen Unternehmen. Werden Sie am Telefon belästigt und zu einem Vertragsabschluss gedrängt, ist eine Anzeige beim Fernmeldebüro möglich.

Sind Sie bereits in eine „Falle“ getappt, hilft das Service-Center der WKOÖ (service@wkooe.at) gerne weiter.

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