Lächelnde Person mit Brillen in Seitenansicht blickt auf Laptopdisplay vor sich, hält eine Hand auf Tastatur und in der anderen Hand ein Smartphone
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Vorgehensweise beim Tausch der RKSV Signaturkarte Typ ACOS-ID 2.1

Die Zertifikate für die Signaturkarten des Typs ACOS-ID 2.1 laufen mit dem 7. Juni 2025 aus - Registrierkassen erfüllen dann nicht mehr die gesetzlichen Anforderungen

Lesedauer: 1 Minute

11.04.2025

Hinweis: Signaturkarten des Typs ATOS CardOS 5.3 sind derzeit noch nicht betroffen. Die Infos auf dieser Seite betreffen Sie nur, wenn Sie Signaturkarten des Typs ACOS-ID 2.1. verwenden.

Für die Registrierkasse ist eine neue Signaturkarte zu beziehen und im FinanzOnline zu registrieren.

Folgende Schritte sind dabei durchzuführen: 

1. Beschaffung der neuen Signaturkarte

Die neue Signaturkarte können Sie über zugelassene Vertrauensdiensteanbieter oder deren Registrierungsstellen beziehen.

Auch Kassenhändler bzw. Kassenhersteller können Registrierungsstellen sein. 

2. Registrierung einer Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheit

Die neue Signaturkarte ist in FinanzOnline zu registrieren. Für die Meldung sind folgende Daten bekanntzugeben:

  • Art der Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheit:
    Im DropDown-Menü ist jene Hardware auszuwählen, auf der das Zertifikat hinterlegt ist.
  • Vertrauensdiensteanbieter:
    Im DropDown-Menü ist jener Vertrauensdiensteanbieter auszuwählen, der das Zertifikat ausgestellt hat.
  • Seriennummer des Signatur- bzw. Siegelzertifikates:
    Im Eingabefeld ist die Seriennummer des ausgestellten Signatur- bzw. Siegelzertifikates, wie im Vertrag vom Vertrauensdiensteanbieter bekanntgegeben, einzutragen. 

3. Außerbetriebnahme einer Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheit

Die alte Signaturkarte ist in FinanzOnline außer Betrieb zu nehmen. Für die Meldung sind folgende Daten bekanntzugeben:

  • Art der Meldung:
    Angabe der endgültigen Außerbetriebnahme
  • Grund des Ausfalles oder der Außerbetriebnahme:
    Im Drop-Down-Menü ist als Grund für die Außerbetriebnahme „Planmäßige Außerbetriebnahme“ auszuwählen.

4. Inbetriebnahme der Sicherheitseinrichtung

Die neuerliche Registrierung der Registrierkasse in FinanzOnline ist nicht erforderlich, solange diese weiterhin unverändert in Betrieb ist.

Hinweis

Ein laufender Wechsel zwischen mehreren Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheiten für die Signaturerstellung ist jederzeit möglich, vorausgesetzt, die jeweilige Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheit ist über FinanzOnline registriert und ist nicht außer Betrieb genommen.

Details siehe 3.3.4. Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht 

Weiterführende Infos

Eine ausführliche Beschreibung zu den Registrierkassen-Funktionen in FinanzOnline finden Sie im Handbuch Registrierkassen in FinanzOnline des BMF

Die RKSV-Produkte (Signaturlösungen) der Vertrauensdiensteanbieter finden Sie auf den jeweiligen Unternehmensseiten:

Bitte beachten Sie die jeweiligen Konditionen bzw. allfällige Voraussetzungen für diese Signaturkartenprodukte. Nicht alle Registrierkassen sind mit Karten aller Hersteller interoperabel, auch bei selber Chiptechnologie, weshalb bei einem Wechsel des Anbieters vorab die Kompatibilität geprüft werden sollte.

Wenden Sie sich hierbei auch an Ihren Registierkassenanbieter. 


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