
Verschiebung der Nachhaltigkeitsberichtspflichten auf 2028
Die Uhr ist gestoppt – letzten Donnerstag stimmt das Europäische Parlament dem Stop-The-Clock als Element des Omnibus zu
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2025 ist mit dem Versprechen der Europäischen Kommission gestartet, sich wieder mehr auf Wettbewerbsfähigkeit zu fokussieren. Das soll konkret auch eine Vereinfachung bestehender Nachhaltigkeitsberichtserstattungen und einen besseren Schutz der KMUs vor trickle-down-Effekten – also dem teilweisen Überwälzen von Verantwortung auf die vorgelagerte Lieferkette – beinhalten.
Der erste Schritt, nämlich eine Verschiebung der Nachhaltigkeitsberichtspflichten von Welle 2 und 3 Unternehmen*) auf 2028 wurde jetzt bestätigt. Auch die Umsetzungsfrist der Lieferketten-Richtlinie verschiebt sich um 1 Jahr auf 2028.
Die Bundessparte Handel wird über Ihre Rolle als Interessenvertretung der österreichischen Wirtschaft die nächsten Monate eine starke Stimme für die Einlösen der Versprechen im Sinne einer Vereinfachung der Berichtsinhalte sein. Wir kämpfen dafür, dass den Unternehmen auch noch Luft bleibt, Verbesserungspotentiale zu nutzen und besonders Klein- und Mittelunternehmen nicht an ihre Ressourcengrenzen stoßen.
Unsere Presseausendung zum Thema können Sie hier nachlesen:
Informieren Sie sich auch gerne über alle relevanten Nachhaltigkeitsthemen auf unserer Onlineseite:
*) Noch haben sich die Definitionen nicht geändert – Welle 2 sind somit alle großen Unternehmen, die dieses Jahr noch nicht verpflichtet sind, Welle 3 alle börsennotierten KMUs.